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Herbst und Winter - die dunkle Jahreszeit birgt viele UnfallgefahrenPolizei gibt Tipps bezüglich Nebel, Glatteis, Schnee, Sturm, Beleuchtung und Reifen
Starker Verkehr auf einer Bundesautobahn nach Schneefall
Nebel, Schnee, Glatteis, Sturm und starker Regen stellen den Kraftfahrer vor allem im Herbst und im Winter vor einige - zum Teil lebensgefährliche, aber auch vermeidbare - Probleme. Schlimmstenfalls kommt es zu den gefürchteten Massenkarambolagen, oft verbunden mit vielen Toten und/oder Verletzten. "Sehen und gesehen werden!", lautet die goldene Regel. Im Herbst kommt es zudem vermehrt zu Wildunfällen.
Wichtige Rollen spielen dabei die Fahrbahnbeschaffenheit, die Reifen und die Beleuchtung des Fahrzeuges, aber auch die persönliche Einstellung der Verkehrsteilnehmer. Eine rechtzeitige gedankliche Umstellung auf die veränderte Situation, die Beachtung einiger Verhaltensregeln und eine optimale technische Ausrüstung der Fahrzeuge reduzieren erheblich die Unfallgefahren. Besser sehen und gesehen werden Bei der jährlichen Aktion "Lichttest" im Monat Oktober wird von den Fachwerkstätten eine nicht unerhebliche (ca. ein Drittel aller Kfz.) Mängelquote an den Beleuchtungsanlagen der überprüften Kraftfahrzeuge festgestellt.
Unfall mit einem Gefahrgut-Tankfahrzeug auf der BAB 8 in der Nähe des "Neunkircher Kreuzes"
Rechtliche Regelungen
Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Diese Pflicht ist nicht auf einen bestimten Zeitraum beschränkt. Kraftfahrzeuge dürfen danach bei winterlichen Straßenverhältnissen - dazu zählen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte - nur noch mit Winterreifen gefahren werden. Als Winterreifen gelten Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Die Winterreifenpflicht gilt übrigens auch für Motorräder. Besondere Regelungen gelten für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Deren Fahrer müssen bei Sichtweiten unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis besonders vorsichtig fahren, um Gefährdungen anderer auszuschließen. Wenn nötig, müssen sie den nächsten geeigneten Platz zum Parken anfahren.
Nebel, Glatteis, starker Regen und Laub auf der Fahrbahn
Bei Nebel wird die Sicht und die Wahrnehmung eingeschränkt bzw. verändert. Glatteisgefahr besteht bereits ab 3 Grad Celsius, ab etwa 7 Grad Celsius weisen Winterreifen bessere Haftwerte auf. Herbstliches Laub auf der Fahrbahn macht die Fahrbahn glitschig und sorgt beim plötzlichen Bremsen, riskanten Fahrmanövern und in Kurven - insbesondere für Zweiradfahrer - für unfallrelevante Situationen. Bei Regen, Glatteis, Schnee und Laub auf der Fahrbahn ist die gute Bereifung des Fahrzeuges und seine intakte Beleuchtung von erheblicher Bedeutung.
Regel, Nebel, Schnee - schlechte Witterungsverhältnisse für Autofahrer
Tipps der Polizei
Rechtslage bei Bereifung
Werden Kraftfahrzeugführer bei entsprechenden Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angetroffen, sind 40 Euro fällig, bei Behinderung 80 Euro und bei durch mangelnde Bereifung verursachten Unfällen ist gar mit einem Strafpunkt zu rechnen. Spikes sind in Deutschland nach wie vor verboten.
M+S-Kennzeichnung
Was ist ein Winterreifen?
Nach der Richtlinie 92/23 EWG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage müssen Winterreifen folgende Eigenschaften erfüllen:
Im Zweifelsfall sollte man sich über Testergebnisse informieren und/oder sich von seinem Reifenhändler persönlich beraten lassen.
Polizeiliche Tipps zum Thema Bereifung
Die Polizei rät rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten. Sparen an den Reifen ist falsch gespart und zudem auch gefährlich. Nicht auf den "letzten Drücker", z.B. beim ersten Schneefall, zum Händler gehen. Lange Wartezeiten sind dann vorprogrammiert. Zudem kann es in einigen Fällen ein böses Erwachen versicherungsrechtlicher Art geben. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Rechtsstreit zugunsten einer Versicherung entschieden, weil ein Fahrer grob fahrlässig mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet gefahren war. Es sei allgemein bekannt - so das Gericht in seiner Urteilsbegründung - dass in Höhenlagen Winterreifen erforderlich seien, um ein Auto sicher fahren zu können. Vor Überschätzungen der eigenen Fahrfähigkeiten wird gewarnt Auch vermeintlich gute Fahrer kommen manchmal ins Rutschen - und: sie sind nicht alleine auf der Straße. ABS uns ESP versagen, wenn die Reifen nicht den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Zwar kommen Allradfahrzeuge besser den Berg hoch, aber beim Bremsen gelten für sie ebenfalls die physikalischen Gesetze, d.h. beim Bremsen hängt alles von den Reifen ab. Hier haben sie die gleichen Bedingungen wie ihre "Kollegen" mit Zweiradantrieb.
Blick über den europäischen Zaun
In unseren Nachbarländern gelten teilweise andere Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt bzw. Reise über die jeweiligen Regelungen.
Fotos: Initiative PRO Winterreifen und Polizei |
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Presse-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, Opferschutz
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