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Wirtschaftsförderung
 

Saarland international: zu den Marktplätzen der Welt

Eine Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen aus Landesmitteln kommt nur in Betracht, wenn keine Fördermittel der EU oder des Bundes in Anspruch genommen werden können. Die Messeförderung des Bundes umfasst im Wesentlichen drei Förderprogramme: Auslandsmesseförderung, Exportinitiative Erneuerbare Energien und Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland.

Nützliche Internetlinks in der rechten Spalte. Detaillierte Informationen zu allen Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder bietet die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Messeförderung des Landes

Kommt keine Förderung durch EU oder Bund in Frage, unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen durch Zuwendungen für die Teilnahme an internationalen Messen und zur Vorbereitung der Teilnahme an Firmenpools. Die Förderung dient der Erleichterung des Zugangs zu überregionalen Märkten sowie der dadurch verbesserten Wettbewerbsfähigkeit. Es werden nur die ersten Teilnahmen an einer Veranstaltung unterstützt. Die Förderung ist degressiv gestaffelt und beträgt im Ausland bis zu 80 Prozent der Standmiete (höchstens jedoch 7.500 Euro), im Inland bis zu 50 Prozent (höchstens jedoch 4.250 Euro). Sie ergänzt die außenwirtschaftlichen Angebote des Landes wie Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen, Saarlandpräsentationen auf Messen sowie Vorbereitungsveranstaltungen. Die Förderung als Einzelaussteller ist an einen förmlichen Antrag gebunden, der mindestens sechs Wochen vor Beginn einer Maßnahme über die jeweils zuständige Wirtschaftskammer beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft eingereicht werden sollte.

Wichtigste Voraussetzungen für die Förderung als Einzelaussteller:

  • Der Sitz oder die  Betriebsstätte liegt im Saarland.
  • Das Unternehmen hat weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
  • Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. Euro bzw. die Jahresbilanz beläuft sich auf höchstens 43 Mio. Euro.
  • Das Unternehmen besitzt keine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
  • Der Antragsteller hat noch nicht zweimal (Inlandsmesse) bzw. dreimal (Auslandsmesse) als Aussteller teilgenommen.

Bei Inlandsmessen wird nur die Teilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert, an denen neben dem antragstellenden Unternehmen mindestens zwei weitere Unternehmen teilnehmen.

Servicestelle Mittelstand

Servicestelle Mittelstand
Eine zentrale Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland. mehr »

Messen und Reisen 2011

Saarland international: Geplante Delegationen und Beteiligungen

Kontakt

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Außenwirtschafts-, Messeförderung, Entwicklungszusammenarbeit
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