Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Ausbildung Justizfachwirt/in (Laufbahn mittlerer Justizdienst)Ausbildung Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Aufgaben
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie erfüllen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Hierzu gehören:
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Justizfachwirtin/ Justizfachwirt ergeben sich aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten und Beamtinnen des mittleren Justizdienstes - AOJ m.D. vom 2. September 2005 (Amtsbl. S. 1438). Diese kann rechts nebenstehend heruntergeladen werden. Zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer
Dabei gilt als förderliche Berufsausbildung insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Rechtsanwaltsfachangestellten- oder Notarfachangestelltenausbildung. Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 2 Jahre und gliedert sich im Wechsel in insgesamt vier fachtheoretische Lehrgänge sowie praktische Ausbildungsabschnitte bei verschiedenen Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Fachgerichte). Der monatliche Anwärtergrundbetrag für den Zeitraum der Ausbildung beträgt derzeit 936,22 EURO.
|
KontaktMinisterium der Justiz
Personalabteilung - Ausbildung
Downloads
Stellenausschreibung |


