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Justiz
 

Ausbildung Justizfachwirt/in (Laufbahn mittlerer Justizdienst)

Die Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Justizdienst erfolgt in der Regel im Oktober eines jeden Jahres.
Ausbildung Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Ausbildung Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Aufgaben

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie erfüllen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Hierzu gehören:

  • Arbeiten in Serviceeinheiten, insbesondere Aktenführung, Fristenkontrolle, Ladung der Verfahrensbeteiligten, Zustellung von Schriftstücken, Aufnahme von Anträgen und Erklärungen, Umgang mit Publikum, Protokollführung in Zivil- und Strafverfahren, Schreibtätigkeiten
  • Als Kostenbeamter/Kostenbeamtin Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten, Prüfung und Festsetzung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, als Verwalter/Verwalterin von Zahlstellen Abwicklung von Ein- und Auszahlungen
  • Führung von Grundbuch und Handelsregister, Bewirken einzelner Eintragungen, Gewährung von Einsicht in die Register, Erteilung von Abschriften
  • verschiedene Tätigkeiten in der Justizverwaltung. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind oftmals erste Anlaufstelle für den rechtssuchenden Bürger und müssen in ihrem/seinem Zuständigkeitsbereich selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen. In fast allen Bereichen wird die tägliche Arbeit durch den Einsatz von EDV unterstützt.

Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Justizfachwirtin/ Justizfachwirt ergeben sich aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten und Beamtinnen des mittleren Justizdienstes - AOJ m.D. vom 2. September 2005 (Amtsbl. S. 1438). Diese kann rechts nebenstehend heruntergeladen werden.

Zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer
  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt;
  2. nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für den mittleren Justizdienst geeignet ist;
  3. mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt;
  4. über angemessene schreibtechnische Fertigkeiten mit einer Mindestleistung von 150 Anschlägen in der Minute verfügt (Nachweis muss bis zur Einstellung erbracht sein!).

Dabei gilt als förderliche Berufsausbildung insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Rechtsanwaltsfachangestellten- oder Notarfachangestelltenausbildung.

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 2 Jahre und gliedert sich im Wechsel in insgesamt vier fachtheoretische Lehrgänge sowie praktische Ausbildungsabschnitte bei verschiedenen Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Fachgerichte).

Der monatliche Anwärtergrundbetrag für den Zeitraum der Ausbildung beträgt derzeit 936,22 EURO.


Ausbildungsstellen für das Jahr 2012

Der Bewerbungsschluss ist bereits abgelaufen. Es werden daher keine Bewerbungen mehr berücksichtigt.

Bewerbungsanschrift

Dem Bewerbungsschreiben sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere Ablichtungen von Schulabschluss- bzw. Prüfungszeugnissen, beizufügen.

Anschrift:
Ministerium der Justiz
Referat A 2
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken

Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Klarsichthüllen u. Ä. vorzulegen.

Kontakt

Ministerium der Justiz
Personalabteilung - Ausbildung
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-3193

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