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Freiwillige Ganztagsschule 2010 im Saarland

Vorstellung

Die gesellschaftliche Entwicklung hat die Lebenswelt der Kinder verändert. Das zeigt sich insbesondere in der Veränderung der Familienstruktur. Die Wandlung im Bild der Familie ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil von Familien mit Einzelkindern und die wachsende Zahl von Familien mit allein erziehendem Elternteil. Auch setzen viele Eltern nicht einseitig auf Familie oder Beruf, sondern wünschen sich die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche. Für zahlreiche Frauen ist zudem die Erwerbstätigkeit - als Allein- oder Mitverdienende - eine ökonomische Notwendigkeit.
Diese geänderte gesellschaftliche Realität macht in verstärktem Maße die Einrichtung von Ganztags-angeboten im Schulbereich erforderlich. Hierdurch sollen die Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in einem verlässlichen zeitlichen Rahmen ganztägig in der Schule in guten Händen zu wissen. Dies gilt, abgesehen von 26 Schließtagen, auch für ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot während der Schulferien. Mit diesen Angeboten ist es Eltern möglich, ihre familiären und beruflichen Pflichten besser miteinander zu verbinden.
Das Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung am Lern- und Lebensort Schule bietet darüber hinaus zusätzliche pädagogische Chancen für die Förderung von Schülern und Schülerinnen. Bestandteile des Angebotes sind u. a. eine warme Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten. Das Angebot kann durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ergänzt und unterstützt werden.
Ganztagsangebote mit ihrem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule sind eine gesamtgesell-schaftliche Aufgabe und werden daher von der saarländischen Landesregierung, mit Ausnahme der Ferienbetreuung, für das Schuljahr 2010/2011 beitragsfrei gestellt. Ein Element bei der Verwirklichung solcher Ganztagsangebote ist die Freiwillige Ganztagsschule. Deshalb unterstützt die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen zur Mitarbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung solcher Angebote mit einem Förderprogramm. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010" gilt für die allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10.

Das neue Förderprogramm gilt für das Schuljahr 2010/2011. Für das Schuljahr 2011/2012 ist eine Überarbeitung der Förderbedingungen für ganztägige Schulangebote vorgesehen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Förderprogramm gibt es im Folgenden einige Hinweise:

Zur Sicherung eines hochwertigen pädagogischen Angebots und einer erfolgreichen Hausaufgabenbetreuung bedarf es einer kontinuierlichen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Ganztagsangebot ihrer Schule.  Daher soll eine Abholzeit vor 16 Uhr ausgeschlossen werden.

Bei wiederholten Abwesenheiten ohne nachvollziehbare Begründung soll die kontinuierliche Teilnahme angemahnt werden. Kommt es dennoch zu weiteren Abwesenheitszeiten, soll der entsprechende Betreuungsvertrag gekündigt werden.

Eine Teilung von Plätzen im Sinne einer Vergabe an bestimmten Tagen einer Woche ist grundsätzlich möglich, sofern der Maßnahmeträger dies im Rahmen der räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten anbieten will.

Sofern die Kapazitäten innerhalb einer Gruppe nicht ausgeschöpft sind,  ist eine Vergabe von Betreuungsplätzen für einzelne Tage möglich, ohne dass alle Tage belegt sein müssen. In diesem Fall wird vom Ministerium nur die Zuwendung pro Angebotsplatz für die belegten Tage gewährt.

Die verbindlichen, vom Ministerium genehmigten, Einzelverträge im Rahmen des Kooperationsmodells bleiben unverändert bestehen.

Bitte beachten Sie, verbindliche Verträge mit den Eltern nur vorbehaltlich der Bewilligung der jeweiligen Gruppen durch das Ministerium abzuschließen.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 08.03.2010 angekündigt, soll die Zahl der Gruppen weitgehend konstant bleiben. Sollten Sie dennoch für das kommende Schuljahr eine zusätzliche Gruppe einrichten wollen, stellen Sie bitte umgehend den entsprechenden Antrag.
Anträge, die nach dem 09.07.2010 eingehen, können nicht mehr geprüft werden.

Anträge, in denen die Gruppenzahl des Vorjahres nicht überschritten wird, können bis zum 15. September 2010 eingereicht werden.