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Polizei
 

Wildunfälle enden nicht selten tödlich

Polizei gibt wertvolle Verhaltenstipps zum Thema Wildwechsel

Wildunfälle passieren grundsätzlich ganzjährig. Speziell im Frühjahr und im Herbst nehmen sie erfahrungsgemäß zu. Über 90 Prozent der Verkehrsunfälle passieren mit Personenkraftwagen.
"Wildunfall"
"Wildunfall"
Besondere Vorsicht ist geboten, da Wildtiere, wie Rehe oder Wildschweine, häufig in Gruppen bzw. Rotten auftreten. So kam es am Abend des 24.September 2010 auf der A 8 in Höhe Schwarzenholz zu einer Kollision zwischen 3 Pkw und einer Wildschweinrotte. An den ersten beiden Fahrzeugen entstand ein erheblicher Frontschaden. Der dritte, im nachfolgenden Verkehr fahrende Pkw erfasste noch eines der toten Wildschweine und wurde dadurch beschädigt. Die Straßenmeisterei musste zur Reinigung ausrücken, der rechte Fahrstreifen wurde für ca. 2 Stunden gesperrt. Die Fahrer blieben zum Glück alle unverletzt.

Hauptsächlich im Bereich von Bundes- und Landstraßen wechseln meist Rehe und Wildschweine in den frühen Morgenstunden und ab einsetzender Abenddämmerung die Fahrbahn. Die meisten Unfälle geschahen zwischen 05:00 und 08:00 Uhr und ab ca. 17:00 Uhr bis nach Mitternacht. 2009 kam es im Saarland zu 2.787 Verkehrsunfällen mit 7 Schwer- und 45 Leichtverletzten und insgesamt hohem Sachschaden. Erfreulicherweise ist ein leichter Rückgang der Wildunfälle zu verzeichnen. 2008 kam es noch zu 2.882 Unfällen mit 8 Schwer- und 61 Leichtverletzten. Am unfallträchtigsten sind nach wie vor die Landkreise St. Wendel, Merzig-Wadern und der Saarpfalz-Kreis.

Die Unfallstatistiken sprechen deutschlandweit im langjährigen Durchschnittswert von circa 20 bis 25 Toten und circa 500 bis 700 Schwerverletzten nur bei Wildunfällen. Es wird befürchtet, dass viele der mehr als 1.500 jährlich getöteten Fahrer beziehungsweise Insassen nach zum Teil unerklärlichen Baum-Kollisionen auf das Konto von plötzlich auftretenden Wildwechseln gehen, wobei Fahrzeugführer vermutlich oft falsch reagier(t)en.

Die Polizei warnt: Wildwechsel tritt nicht nur an den speziell beschilderten Strecken auf. Auch wo keine Verkehrschilder warnen, können Tiere die Fahrbahn queren. Daher ist in Wald- und Flurgebieten immer erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Die Polizei empfiehlt folgende Verhaltensweisen:

  • Verkehrswarnfunkdurchsagen im Radio ernst nehmen
  • Geschwindigkeit verringern, bremsbereit sein, Abstand halten
  • Den Fahrbahnrand beobachten
  • Sofern ein Tier die Fahrbahn überquert hat, auf die hohe Wahrscheinlichkeit nachfolgender Tiere achten
  • Bremsen, hupen, abblenden, Tiere nicht blenden (sie bleiben dann stehen)

Faustregel: Auch wenn's schwer fällt - bei Kleintieren nicht ausweichen und sich dadurch selbst in Lebensgefahr bringen!

Bei unvermeidlichen Zusammenstößen gilt:

  • Vollbremsung, Lenkrad festhalten, Ausweichmanöver vermeiden
  • Nach Verkehrsunfall Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, Polizei anrufen, ggf. Hilfsdienste informieren
  • Achtung: angefahrene Tiere können gefährlich sein
  • Tiere nicht angreifen (Blut, Tollwutgefahr) und nicht abtransportieren (Wilderei)
  • Bei Fremdschäden, z.B. beschädigte Schutzplanke, auf jeden Fall Polizei verständigen

Versicherungsrecht

Bei Zusammenstößen mit Haarwild (nicht z.B. mit Vögeln) zahlt die Teilkasko. Beim Ausweichen ist zu beachten, dass manche Versicherer nicht zahlen, wenn kleineren Tieren (z.B. Hasen) ausgewichen wurde. Daneben kann der Schaden in bestimmten Fällen auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.

Die Polizei empfiehlt: Informieren Sie sich gut und rechtzeitig bei Ihrer Versicherung!

Quelle Versicherungsrecht: Gesamtverband der Deutschen Versicherungsindustrie (GDV) www.gdv.de

Polizeiliche Unfallaufnahme

Wildunfälle sind Sachschadenunfälle und werden von der Polizei aufgenommen. Werden Andere geschädigt oder gar verletzt, können auch Straftatbestände berührt werden. Nicht einfach von der Unfallstelle entfernen. Sofern der Jagdausübungsberechtigte nicht vor Ort ist, stellt die Polizei eine Bescheinigung aus. Eigene Feststellungen zur Beweissicherung, z.B. Fotoaufnahmen, können unabhängig von einer Unfallaufnahme durch die Polizei gerfertigt und für die Versicherungsunterlagen verwendet werden.

"Rufen Sie - sofern möglich - die Polizei an, dann sind Sie auf der sicheren Seite."


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