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Die Neue-Influenza-Grippe A/H1N1Schutzimpfungen in 130 Impfpraxen im Saarland
Für wen wird eine Impfung empfohlen?
Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut können grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen von der Impfung profitieren. Die Impfung erfolgt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe, da die Impfdosen in kleinen Tranchen ins Land geliefert werden. Geimpft werden sollen vor allem: 1. Beschäftigte im Gesundheitsdienst, sozialen Diensten und in der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten Die Ständige Impfkommission weist darauf hin, dass die Impfung im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risikoabwägung vorgenommen werden soll. Das gilt besonders für chronisch Kranke, Kinder und Schwangere. Schwangere sollten mit einem nicht adjuvantierten Spalt-Impfstoff geimpft werden. Wo kann man sich Impfen lassen? Der Impfstoff ist nicht frei verfügbar und muss in größeren Einheiten verimpft werden. Daher ist es nicht möglich, dass jeder Hausarzt die Schutzimpfung gegen die Neue-Influezna-Grippe durchführt. In Einzelfällen ist eine Impfung auch bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und des Regionalverbandes möglich. Auch Betriebsärzte können Mitarbeiter in Betrieben impfen. Im Saarland gibt es 130 Impfpraxen, die Schutzimpfungen durchführen. Eine Liste der Impfpraxen finden Sie anhängend. Was kostet die Impfung? Die Impfung wird von den Krankenkassen gezahlt. Die Entrichtung einer Praxisgebühr ist nicht notwendig. Was muss ich bei der Impfung beachten? Gesetzlich Versicherte sollten Ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Auch ist es wichtig den Impfausweis mitzubringen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird in den Impfpraxen eine Impfkarte zur Dokumentationszwecken nach der Impfung ausgestellt. Vor der Impfung erhalten die Patienten in den Impfpraxen einen Aufklärungsbogen. Diesen finden Sie auch anliegend als Download. Ist die Impfung sicher? Der neue Impfstoff ist wie Arzneimittel allgemein, sicher und unterliegt der Zulassungspflicht gemäß dem Arzneimittelgesetz. Daher durchlaufen Impfstoffe ein Zulassungsverfahren, in dem neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde überprüft werden. Für die Zulassung ausschlaggebend ist dabei auch der Nachweis eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Die Zulassung und Anwendung eines Impfstoffes gegen die neue Influenza beruht auf der jahrelangen Erfahrung mit Grippeimpfstoffen und ergänzenden Untersuchungen von Musterimpfstoffen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete Nebenwirkungen entdeckt werden.Die Erfahrung zeigt, dass solche Nebenwirkungen – wenn überhaupt – sehr selten auftreten. Wie können pflegebedürftige Personen zu Hause oder in Einrichtungen geimpft werden? Bewohner von Altenheimen und Senioreneinrichtungen, aber auch von Einrichtungen der Fürsorge können von den Ärzten der Impfpraxen geimpft werden. Diese nehmen auch Impfungen gegen die Neue Grippe in den Einrichtungen wahr. Auch Patienten, die nicht zu den Impfpraxen kommen können, werden nach dem Impfkonzept des Saarlandes von den Ärzten der Impfzentren geimpft. Bei Engpässen kann auch eine Impfung durch Mitarbeiter der örtlichen Gesundheitsämter erfolgen. Wo kann ich mich über die Neue-Influenza-Grippe und die Impfungen informieren? Für allgemeine Fragen zur Neuen-Influenza-Grippe oder zum Ablauf der Impfungen im Saarland sind werktags von 9 bis 16 Uhr Hotlines geschaltet. Allgemeine Fragen werden unter Tel. 0681-501-3694 beantwortet. Bei Fragen zu den Impfpraxen oder zum Ablauf der Impfung beraten die Mitarbeiter unter Tel. 0681-501-3695. Weitere Informationen: Robert Koch Institut: Bundesgesundheitsministerium: Paul Ehrlich Institut: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA: Weltgesundheitsorganisation: Center of Disease Control:
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