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Stadt und Land
 

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der „zentralen Versorgungsbereiche“ zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet.
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.

Förderschwerpunkte

Die Finanzhilfen des Bundes und Landes werden eingesetzt für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie:
• Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
• Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung),
• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
• Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten (vgl. hierzu § 138 BauGB) sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften,
• Teilfinanzierung von Verfügungsfonds (siehe Art. 11 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung-Städtebauförderung 2008).

Finanzierung

Bund und Land beteiligen sich an der Förderung jeweils zu einem Drittel. Die Laufzeit des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beträgt acht Jahre. Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde Fonds einrichten (sog. Verfügungsfonds). Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 v.H. aus
Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 v.H. aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel aus dem Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen im Sinne der v.g. Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.