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Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Das Landesamt für Soziales nimmt als zuständige Verwaltungsbehörde die Aufgaben des Überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im Saarland wahr, also die Aufgaben, die nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von zentraler, überörtlicher Bedeutung sind.
Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Leistungen für Bürger und Bürgerinnen, die sich wegen Behinderung, Krankheit oder anderen Gründen in die Obhut eines Heimes, einer Fachklinik oder einer anderen Einrichtung begeben müssen. Die wichtigsten Leistungen sind:
Anspruchsvoraussetzungen, Anträge Entsprechende Anträge auf Leistungen nehmen die für Ihren Wohnsitz zuständigen Sozialämter bzw. die Landkreise/der Regionalverband Saarbrücken entgegen. Diese veranlassen in der Regel auch unaufschiebbare Maßnahmen, beispielsweise vorläufige Übernahme der Kosten anlässlich der Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegeheim. Persönliches Budget Mit der Einführung des Persönlichen Budgets wird behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren individuellen Unterstützungsbedarf selbst einzukaufen und zu organisieren. Der Unterstützungsbedarf kann damit individuell an die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Behinderten angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch bestimmt damit selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. Das Persönliche Budget ist damit Chance zu mehr Selbstbestimmung, erfordert jedoch auch Eigeninitiative und Selbstorganisation der erforderlichen individuellen Hilfen. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. |
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