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Landesamt für Soziales
 

Hauptfürsorgestelle

Voraussetzung für die Gewährung finanzieller Hilfen ist das Vorliegen eines wirtschaftlichen Nachteils durch eine Beschädigung.
Anspruch auf Leistungen haben alle Bezieher von Renten nach dem
  • Bundesversorgungsgesetz,
  • Soldatenversorgungsgesetz,
  • Zivildienstgesetz,
  • Infektionsschutzgesetz,
  • Opferentschädigungsgesetz,
  • Häftlingshilfegesetz.


Als Fürsorgeleistungen kommen in Betracht:

  1. berufliche Rehabilitation
    Alle Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes z.B. berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Hilfen zum Kauf und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges, wenn dieses zur Erreichung des Arbeitsplatzes notwendig ist.
  2. Hilfe zum Lebensunterhalt als laufende Hilfe oder einmalige Hilfen, z.B. zu den Heizkosten
  3. Erholungshilfen
    In der Regel alle zwei Jahre zu den Kosten eines dreiwöchigen Aufenthaltes innerhalb Europas.
  4. Wohnungshilfe
    Nur für Schwerbeschädigte, wenn die Wohnung wegen Art und Schwere der Schädigung besonderer Ausgestaltung oder baulicher Veränderung bedarf, z.B. Einbau eines Treppenlifters oder eines schädigungsgerechten Bades.
  5. Hilfen zum Kauf und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges, bzw. Gewährung einer Taxikostenpauschale, wenn die/der Anspruchsberechtigte zur Teilnahme am öffentlichen Leben auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Die Voraussetzungen liegen bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) vor.
  6. Hilfe zur Pflege
    Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten, laufende Hilfe bei häuslicher Pflege bei Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I.
  7. Altenhilfe
    Hierunter fallen insbesondere Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, bei der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen bzw. medizinisch sozialen Diensten sowie Hilfen zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Geschehens.

Alle Geldleistungen sind von dem vorhandenen Einkommen und Vermögen abhängig. Die Mitarbeiter/-innen der Hauptfürsorgestelle beraten Sie gerne über die für Sie in Frage kommenden Leistungen.

Kontakt

Ansprechpartner/-innen erreichen Sie
zu Fürsorgeleistungen unter:
(0681)9978-2374 und 9978-2486

Fax-Nummer der Hauptfürsorgestelle:
(0681)9978-2399

Öffnungszeiten

montags und mittwochs
von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
dienstags geschlossen
donnerstags
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und nach besonderer Vereinbarung