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Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Kriegsopfer
Die Versorgung der Kriegsopfer richtet sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG). Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitlich Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung. Opfer von Gewalttaten Für Opfer terroristischer Straftaten, auch im Ausland, und für Opfer extremistischer Übergriffe hat der Deutsche Bundestag auch in Fällen in denen kein Rechtsanspruch nach dem OEG besteht, Mittel zur Entschädigung zur Verfügung gestellt. Einzeilheiten können Sie dem Merkblatt des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Impfgeschädigte Soldaten und Zivildienstleistende nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Die Beschädigtenrente besteht aus folgenden Einzelleistungen:
Bei der Hinterbliebenenrente sind folgende Einzelleistungen möglich:
Für die Beantragung von Leistungen ist ein formeller Antrag erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Landesamt. Wir sind gerne bereit, Ihnen beim Ausfüllen zu helfen. Antragsverfahren |
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