Haushalt und Finanzen
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Haushalt und FinanzenDem Land obliegt vor allem die Aufstellung des Landeshaushaltes sowie die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Landes. Das Ministerium erarbeitet und vollzieht den Haushaltsplan, der vom Landtag verabschiedet wird.
Zu seinen weiteren Teilaufgaben zählen in diesem Zusammenhang neben der Finanzplanung Angelegenheiten des Finanzausgleichs des Bundes und der Länder, die Bearbeitung allgemeiner Finanzfragen und die Steuerschätzung. Bei den Finanzministerkonferenzen und im Finanzausschuss vertritt das Ministerium auf der Bund-Länder-Ebene die Interessen des Saarlandes. Des Weiteren nimmt das Ministerium der Finanzen die Rechte und Pflichten als Gesellschafter der Landesbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen wahr. Auch ist es zuständig für das Gebührenwesen, Bürgschaften, Garantien sowie Finanzhilfen. |
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