An dem Umweltpakt Saar können Unternehmen/Betriebe und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft teilnehmen, die freiwillige Leistungen im Sinne des Umweltpakts im Saarland erbringen.
Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ den Zielen des Umweltpakts Saar entsprechen und einer Überprüfung zugänglich sein.
Eine der folgenden freiwilligen Leistungen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht und von der Geschäftsstelle bestätigt werden muss, berechtigt zur Teilnahme am Umweltpakt Saar:
- Teilnahme am EMAS-System;
- Einführung/Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001;
- Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation, Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen
- Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher Stoffe durch die freiwillige Einführung von Ersatzstoffen;
- vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes, des Firmengebäudes oder auch des Firmenumfeldes nach ökologischen Gesichtspunkten;
- erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten durch Zeitspenden oder finanzielle Unterstützung bzw. Sachspenden beispielsweise im Rahmen des Projektes Saarland 21;
- wesentlicher freiwilliger Beitrag zum integrierten Umweltschutz und zur Ressourcenschonung;
- wesentlicher freiwilliger Beitrag zur Durchsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zur Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zum Schutz des Bodens;
- Beiträge zum Klimaschutz, insbesondere wesentlicher freiwilliger Beitrag zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe, zur Nutzung regionaler Ressourcen, zur Energieeinsparung, insbesondere der Kraft Wärme Kopplung und zur Nutzung erneuerbarer Energien;
- wesentlicher freiwilliger Beitrag zu umweltgerechter Mobilität, z.B. Einführen des Jobtickets;
- wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz durch Herstellen innovativer Umwelttechnik, -technologie oder anderer innovativer Umweltprodukte sowie Anbieten entsprechender Dienstleistungen.
Verfahren
- Die Teilnahme am Umweltpakt Saar setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
- Über die Anerkennung der Leistungen und Beginn und Ende der Teilnahme am Umweltpakt entscheidet die Geschäftsstelle.
- Die Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
- Der Teilnehmer erwirbt für die Dauer der Teilnahme das Recht, das Logo des Umweltpakts Saar zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Das Zeichen darf nur in der nicht produktbezogenen Werbung mit gleichzeitiger Nennung der spezifischen von der Geschäftsstelle Umweltpakt Saar anerkannten Umweltleistung verwendet werden.
- Er kann jederzeit seine Teilnahme für beendet erklären.
- Die Teilnahme endet auch bei Verstößen gegen geltendes Umweltrecht.