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Umweltpakt
 

Umweltpakt Saar 2007-2011

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Saarländischen Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft zum Ausbau des partnerschaftlichen Dialogs im Umweltschutz
Der Umweltpakt Saar wurde 2002 als freiwillige Vereinbarung geschlossen. Nach fünfjähriger Laufzeit des Umweltpakts ist dessen Bilanz positiv. Die Saarländische Landesregierung und die saarländische Wirtschaft haben daher beschlossen, den Umweltpakt Saar für weitere fünf Jahre fortzuführen und substanziell weiter zu entwickeln.
Die Präambel 2002 gilt unverändert fort.

I. Präambel
Der Umweltpakt Saar ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Saarländischen Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft. Mit dieser Vereinbarung soll der Umweltschutz im partnerschaftlichen Dialog zwischen Landesregierung und Wirtschaft ausgebaut und auf der Basis einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung ökonomisch sinnvoll gesichert und gefördert werden. Partner des Umweltpakts auf der Wirtschaftsseite sind gemäß der saarländischen Landesverfassung sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, vertreten durch die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Arbeitskammer.
Grundlage dieser Vereinbarung ist das Bekenntnis von Saarländischer Landesregierung und saarländischer Wirtschaft zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Nachhaltigkeit fordert, dass die Bedürfnisse der heute lebenden Generationen befriedigt werden, ohne den kommenden Generationen die Möglichkeiten für eine angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu nehmen. Individuelles, gesellschaftliches, wirtschaftliches und politisches Handeln hat sich danach gleichrangig am ökologischen, ökonomischen und sozialen Gleichgewicht zu orientieren.
Die bisherigen Bemühungen im Umweltschutz haben in vielen Bereichen zu erheblichen Verbesserungen geführt. Immer mehr zeigt sich aber, dass eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung nicht allein durch ordnungsrechtliche Maßnahmen zu erreichen ist. Die Saarländische Landesregierung und die saarländische Wirtschaft setzen daher bei der Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung zusätzlich auf marktwirtschaftliche Instrumente, auf Selbstverantwortung und freiwillige Vereinbarungen.

Die Landesregierung wird durch finanzielle Förderung, organisatorische Maßnahmen und Vereinfachung von Umweltvorschriften und ihres Vollzugs zu einer umweltverträglichen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Saarland und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Die saarländische Wirtschaft wird im Rahmen des Umweltpakts durch freiwillige Leistungen zur Verbesserung der Umweltsituation im Saarland beitragen.

Die Paktpartner vereinbaren gemeinsame Handlungsziele und ergreifen die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen. Die gemeinsam verfolgten Ziele sollen im Ergebnis der saarländischen Wirtschaft, der Verwaltung und den saarländischen Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Die Partner sind sich einig, dass der Umweltpakt Saar ein offener Prozess ist, der eine ständige Überprüfung und Fortschreibung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen notwendig
macht.


II. Prinzipien und Ziele des Umweltpakts
Der Umweltpakt Saar ist seit seiner Unterzeichnung 2002 ein wichtiges Instrument zum Schutz der Umwelt und zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Saarland. Zielsetzung dieser Vereinbarung zwischen der Saarländischen Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft ist es, die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Saarland weiter zu entwickeln, die Eigenverantwortung von Unternehmen zu stärken und einen hohen Umweltstandard unter Beachtung der sozialen Belange der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Umweltpakt ist Ausdruck eines gemeinsamen Bekenntnisses von Landesregierung und Wirtschaft zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung.
Die Verwirklichung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ist jedoch nur möglich, wenn soziale, ökologische und ökonomische Belange gleichberechtigt in die Unternehmensstrategie integriert werden. Bei dieser schwierigen Aufgabe will der Umweltpakt Saar Hilfestellung, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, leisten.
Im Bewusstsein der bisherigen Erfahrung und in Anerkennung der bisher erzielten Ergebnisse aus der Umsetzung des Umweltpakts Saar führen die Partner die Vereinbarung für weitere fünf Jahre (2007–2011) fort.


Die Prinzipien des bisherigen Umweltpakts Saar
– Ausbau des partnerschaftlichen Dialogs zwischen Landesregierung und Wirtschaft,
– umweltverträgliche Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, u.a. durch die Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente und die Stärkung der Eigenverantwortung
der Wirtschaft,
– Unterstützung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen,
– Vereinfachung von Umweltvorschriften und ihres Vollzugs,
– Unterstützung Ressourcen schonender Produktions- und Verhaltensweisen
bleiben weiterhin aktuell.

Landesregierung und Wirtschaft stimmen darin überein, dass diese Prinzipien auf der Basis einer partnerschaftlichen Kooperation besser umgesetzt werden können als durch alleinige Anwendung von Ordnungsrecht. Wo immer Spielräume für freiwillige Vereinbarungen und Leistungen bestehen, verpflichten sich die Partner des Umweltpakts Saar, diese zu nutzen und für einen Abbau bzw. eine Vereinfachung von Vorschriften einzutreten.
Die Fortschreibung des Umweltpakts Saar wird in der Erkenntnis beschlossen, dass die weitere Erhöhung der Effizienz im Umwelt- und Arbeitsschutz gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft und die Sicherheit der Arbeitsplätze fördert wie auch die Umweltsituation im Saarland verbessert.

Unter diesen Vorgaben entwickelt der Umweltpakt Saar die Ziele der bisherigen Vereinbarung weiter.
Diese Ziele sind insbesondere:

– aktive Unterstützung des Klimaschutzes, insbesondere durch Verbesserung der Energieeffizienz und Vermeidung der Treibhausgasemissionen, insbesondere CO2,
– Steigerung der Effizienz des Ressourceneinsatzes,
– konsequente Ausnutzung von Deregulierungspotentialen und Unterstützung von Vorhaben zur Minderung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen und Behörden,
– frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Kammern bei allen Vorhaben mit Umweltbelang,
– Fortführung der Initiativen zur Verwaltungsvereinfachung und zum Abbau der Regelungsflut auch auf Bundes- und EU-Ebene,
– weitere Verbesserung der Kommunikation und Information zwischen den Partnern und Teilnehmern des Umweltpakts Saar,
– Unterstützung aller Maßnahmen zur Einführung und Umsetzung von Umweltmanagementsystemen,
– Prüfung weiterer Maßnahmen zur finanziellen und verwaltungsrechtlichen Entlastung von Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen (EMAS, ISO 14001),
– Abschätzung und Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen bei auf Landesebene zu erlassenden oder zu ändernden Vorschriften,
– keine überobligatorischen Regelungen bei der Umsetzung europäischer Umweltvorschriften in nationales Recht,
– Stärkung der Arbeitnehmerinteressen in den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Verbesserung der Mitarbeitermotivation,
– Förderung ökologischer Mobilitätskonzepte.