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Landesjugendamt

 

Landesjugendamt

Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.