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Wasser
 

Umsetzung und Vollzug der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Saarland

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz „EG-Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) genannt, ist eine Richtlinie für alle Gewässer: Oberflächengewässer, Grundwasser, Seen und Küstengewässer. Die beiden letztgenannten Gewässerarten sind im Saarland nicht vertreten.

Die Richtlinie ist Grundlage für eine auf eine nachhaltige und grenzüberschreitend angelegte Wasserpolitik. 
Die Wasserrahmenrichtlinie wurde vom Parlament der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 verabschiedet. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer in Europa und ist bis zum Jahre 2015 zu vollziehen.

 


 

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Technischer Umweltschutz- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz Referat Wasser und Abwasser
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