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Bevollmächtigte für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit

 

 

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Die Bevollmächtigte

Vom 31. August 2011 bis 31. Dezember 2014 nimmt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Amt der „Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ wahr. Die Ministerpräsidentin des Saarlandes ist von der Bundesregierung auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz hierzu ernannt worden. Was verbirgt sich hinter dieser Funktion?
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