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Bevollmächtigte für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit
 

Die Bevollmächtigte

Vom 31. August 2011 bis 31. Dezember 2014 nimmt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Amt der „Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ wahr. Die Ministerpräsidentin des Saarlandes ist von der Bundesregierung auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz hierzu ernannt worden. Was verbirgt sich hinter dieser Funktion?
Bis 31. Dezember 2014 nimmt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Amt der Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für die deutsch-französischen kulturellen Angelegenheiten wahr
Bis 31. Dezember 2014 nimmt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Amt der Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für die deutsch-französischen kulturellen Angelegenheiten wahr
Damit die französische Regierung bei  Konsultationen im Bildungsbereich nur einen deutschen Ansprechpartner hat und nicht 16 Kultusminister der Länder, vertritt die Bevollmächtigte die Interessen der 16 Länder sowie des Bundes – protokollarisch einer Bundesministerin gleichgestellt – in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten gegenüber Frankreich. Ansprechpartner auf französischer Seite sind die für Kultur und Bildung sowie die für deutsch-französische Beziehungen zuständigen französischen Ministerinnen und Minister. Ziel der Zusammenarbeit ist es, den deutsch-französischen Dialog auf kultureller und bildungspolitischer Ebene zu pflegen und zu vertiefen. Hierzu dienen unter anderem auch die halbjährlich stattfindenden Deutsch-Französischen Ministerräte.

Da die auswärtigen Kulturangelegenheiten in der Kompetenz des Bundesaußenministers liegen, übt die Bevollmächtigte ihre Tätigkeiten im Einvernehmen mit dem Außenminister aus. In der Wahrnehmung der kulturellen und bildungspolitischen Aufgaben wird die Bevollmächtigte auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Februar 1969 durch das in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes angesiedelte „Büro I“ sowie durch das an die Staatskanzlei des Saarlandes angegliederte „Büro II“ unterstützt.

Die Zuständigkeiten der Bevollmächtigten und die fachlichen Verantwortlichkeiten entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Schaubild.

Zur Person

Schaubild

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