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Verbraucherbeschwerden
Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben.
Hotline und Internetseite Die Hinweise werden unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Dienststellen weiter gegeben. Ferner verwendet das Landesamt die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Krisen. Sie können als Verbraucher Ihre Beobachtungen an das LAV in anonymisierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular oder telefonisch melden. Ihre Informationen sollten so detailliert sein, dass sie bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar sind. Die neue Verbraucherschutz-Hotline 0681/9978-4501 ist während der Dienstzeiten des LAV (montags bis donnerstags, 8-15:30 Uhr, & freitags von 8-12) ständig erreichbar. Wichtiger Hinweis: Vertrauliche Hinweise auf Betriebe, die mit Lebensmittel nicht sachgerecht umgehen Zum Beispiel
Für diese Fälle stellt Ihnen das Landesamt für Verbraucherschutz ein Kontaktformular für eine vertrauliche Information zur Verfügung. Der Betrieb, das Unternehmen, auf das sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz im Saarland haben. Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss jedoch vor Ort überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein. |
KontaktLandesamt für Verbraucherschutz
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