Sozialversicherung
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Gesetzliche UnfallversicherungAufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
Wichtigste Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Prävention und Rehabilitation) sowie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Schaden auszugleichen, der durch Körperverletzung oder Tötung infolge von Arbeitsunfällen oder durch Berufskrankheiten entsteht (Entschädigung durch Geldleistung).
Weitere Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a.:
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die nach Gewerbezweigen gegliederten Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Feuerwehr-Unfallkassen sowie im Saarland die Unfallkasse Saarland als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung und führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung aus. Die Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Sie setzen sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bestehen die Organe zu je einem Drittel aus Vertretern der Versicherten, Selbständigen und Arbeitgebern. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geführt. Sie gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Versicherte in der gesetzlichen UnfallversicherungVersicherte kraft Gesetzes sind u.a.:
Den Gesetzestext finden Sie hier (extern)
Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung
Anders als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung zahlen die Unternehmen allein die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür sind die Unternehmer von der zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern befreit.
Die Unfallversicherungsträger erheben ihren Beitrag im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung. Das bedeutet: Sie legen ihre Aufwendungen nach Schluss des Geschäftsjahres auf die zugehörigen Unternehmen um. Berechnet werden die Beiträge nach der im abgelaufenen Jahr im Unternehmen gezahlten Lohn- und Gehaltssumme sowie nach der Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen des Gefahrtarifs. Aufsicht über die gesetzliche UnfallversicherungDer Staat ist für ihr rechtmäßiges Handeln verantwortlich. Die Aufsicht des Staates erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Unfallversicherungsträger. Dabei wird die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem Recht, das für die Träger maßgebend ist, überprüft. Sie dient also dem Schutz der Versicherten und garantiert das Funktionieren der Staatsverwaltung.
Im Saarland führt die Aufsicht über die Unfallkasse Saarland das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Für bundesunmittelbare Unfallversicherungsträger ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Bundesversicherungsamt. Wichtige HinweiseAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes sind unfallversichert.
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Wichtige AdressenDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallkasse Saarland
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB)
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
AufsichtsbehördenBundesversicherungsamt
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Abteilung E
Dr. Peter Schichtel Sozialversicherung, Gesundheits- und Pflegeberufe, Krankenhauswesen
BürgertelefonBürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erreichbar: Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr
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