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Voraussetzungen
Bewerbungsschreiben
Haben Sie die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst?
Hinweis: Interessenten, die bereits in anderen Bundesländern oder beim Bund im Polizeidienst tätig sind, können sich nicht bewerben. Um den Frauenanteil in der Polizei zu erhöhen, sind wir besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert. Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Förderung des Spitzensports in der saarländischen Polizei Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, jungen, talentierten Sportlerinnen und Sportlern eine Möglichkeit zu bieten, Leistungssport und eine qualifizierte, hochwertige Berufsausbildung miteinander zu verbinden und hiermit für diesen Personenkreis eine gesicherte berufliche Zukunftsperspektive zu eröffnen. Zusätzlich zu den üblich geforderten Einstellungsvoraussetzungen nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften müssen Sportlerinnen und Sportler, die sich für die Sportfördergruppe bewerben, über folgende Voraussetzungen verfügen:
Wenn Sie sich um eine Einstellung im Rahmen der Sportförderung der saarländischen Vollzugspolizei bewerben, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberatung. Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Hinweis: Für Ihre Bewerbung benötigen Sie keine besonderen Bewerbungsunterlagen von uns, wie Formulare etc. Klarsichthüllen, Schnellhefter und ähnliche Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Bewerbungsadresse: Ministerium für Inneres, Kultur und Europa Die Bewerbungsfristen finden Sie unter dem Navigationspunkt "Ausschreibungen".
Frauen in der saarländischen Polizei
Im Saarland wurden erstmals im Jahr 1986 Frauen in die uniformierte Polizei eingestellt. Inzwischen sind Frauen in der Polizei zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der Polizeiberuf ist ein Beruf für Frauen und Männer. Frauen werden wie ihre männlichen Kollegen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in allen Bereichen der Polizei eingesetzt. Ihnen stehen ebenso wie den Männern alle Ämter und Funktionen in der Polizei offen. Bei der saarländischen Polizei arbeiten heute 300 Polizistinnen. Dies entspricht einem Frauenanteil von rund 10 Prozent. Dieser noch geringe Frauenanteil ist nicht alleine auf die späte Öffnung weiter Teile der Polizei für Frauen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass sich zu jedem Einstellungstermin weniger Frauen als Männer bewerben mit der Folge, dass letztlich weniger Frauen eingestellt werden. Um mehr Frauen in die saarländische Polizei zu bringen, sind wir besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Die saarländische Polizei verfügt über einen Frauenförderplan, der für Sie am Textende als Download zur Verfügung steht. Der Verwirklichung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern wird im Saarland eine hohe Bedeutung beigemessen. Am 28. Juni 1996 ist daher das Landesgleichstellungsgesetz in Kraft getreten, das zum Ziel hat
Darüber hinaus wurde im Juni 1997 bei der saarländischen Polizei eine eigene Frauenbeauftragte bestellt, die zuvor von den weiblichen Beschäftigten der Polizei gewählt wurde. Ihre Aufgabe ist es, die Polizeiorganisation sowie die Beschäftigten der Polizei in allen Fragen der Gleichstellung zu beraten und zu unterstützen (z.B. bei Einstellungsverfahren, Beförderungen, Versetzungen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen). Bewerberinnen können sich mit speziellen Fragen auch an sie wenden - senden Sie eine E-Mail.
Brillen- und Kontaktlinsenträger
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen zum eigenen Schutz auch ohne Brillenbenutzung über eine bestimmte Mindest-Sehleistung verfügen. Für Brillen- und Kontaktlinsenträger sind daher Mindestwerte festgesetzt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in den Polizeidienst nicht eingestellt werden. Falls Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen oder Ihnen aus anderen Gründen eine Minderung Ihrer Sehleistung bekannt ist, lassen Sie bitte Ihre Sehleistung auf eigene Kosten von einem Augenarzt feststellen. Bitte legen Sie Ihrem Augenarzt das Merkblatt "Augenärztlicher Befundbericht" vor und reichen Sie es ausgefüllt mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. |
KontaktMinisterium für Inneres, Kultur und Europa
Abteilung D - Polizeiangelegenheiten und Bevölkerungsschutz
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