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Bauen und Wohnen
 

Genehmigungen nach Baurecht

Die gesetzlichen Grundlagen

Die Regelungen des öffentlichen Baurechts sollen die Möglichkeiten eröffnen, die städtebaulichen Entwicklungen entsprechend den gesellschaftlichen Bedürfnissen zu lenken.
 
Das Bauplanungsrecht, bundeseinheitlich im Baugesetzbuch geregelt, befasst sich mit der Planung künftiger und bereits bestehender baulicher Nutzungen durch die Gemeinde als Planungsträger und regelt zugleich die Durchsetzung dieser Planung gegenüber dem Bauwilligen. Wird eine Baugenehmigung beantragt, beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens nach den §§ 29 - 38 BauGB.
 
Das Bauordnungsrecht, geregelt in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bestimmt die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben, damit von ihnen keine Gefahren für die Benutzer und die Allgemeinheit ausgehen.
 
Daneben gibt es eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften vom Immissions- und Naturschutz- über Straßen-, Wasser- und Denkmalschutz- bis hin zu Gewerbe- und Energierecht (die Aufzählung ist nicht vollständig), die Auswirkung auf die städtebauliche Planung oder auf Anforderungen an Gebäude haben. Sie werden als „Baunebenrecht“ bezeichnet.

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Verzeichnis der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Saarland