Naturschutz
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Der gesetzliche Tierschutz
Der gesetzliche Tierschutz in Deutschland wird im wesentlichen durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt, das für alle den Tierschutz betreffenden Bereiche gesetzliche Rahmenbestimmungen enthält, die durch Rechtsverordnungen konkret ausgestaltet werden müssen.
Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind die Bundesländer verantwortlich, Vollzugs- und Kontrollorgane sind die unteren Veterinärbehörden. In der Neufassung des Gesetzes von 1986 wurde erstmals festgehalten, dass der Mensch das Wohlbefinden und Leben des Tieres als Mitgeschöpf zu schützen hat. Die Strafe bei Verstoß kann je nach Fall ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe sein. 1990 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch durch den Paragraf 90 a festgelegt, dass Tiere keine Sachen, sondern Lebewesen sind. Seit dem 17. Mai 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz in Artikel 20a verankert und damit Staatsziel. Die novellierte Fassung des Tierschutzgesetzes, die 1998 in Kraft trat, wurde zum einen um konkrete Ge- und Verbote für Tierhalter ergänzt. Zum Beispiel wird nun für eine Reihe von Aktivitäten eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gefordert, die Altersgrenze für Personen, die Wirbeltiere erwerben dürfen, wurde einheitlich auf 16 Jahre festgelegt, die Vorschriften über Eingriffe und Behandlungen an Tieren (zum Beispiel das Kupieren von Ohren und Ruten bei Hunden) wurden strenger gefasst. Weiterhin gibt es schärfere Anforderungen bei der Einfuhr von Tieren oder tierischen Erzeugnissen aus Drittstaaten. Darüber hinaus wurde der Personenkreis, der im Umgang mit Tieren Sachkunde nachweisen muss, ausgedehnt. Im Bereich Tierversuche besteht nun in Deutschland ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen bei der Entwicklung von Kosmetika, eine Ausweitung der Beteiligung des Tierschutzbeauftragten, dessen Obhut nunmehr alle Wirbeltiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, unterstellt sind. Über diese Regelungen hinaus wurde seit 1997 EU-weit eine Reihe von Empfehlungen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen, so u.a. die Tierschutz-Transportverordnung, die Tierschutz-Schlachtverordnung, die Legehennenhaltungsverordnung sowie eine Novellierung der Kälberhaltungsverordnung. Derzeit befindet sich eine EU-Verordnung im Verfahren, nach der künftig der Import von Hunde- und Katzenfellen in die EU verboten werden soll. Darüber hinaus wird zur Zeit auf Bundesebene über eine Änderung des Paragrafen 4a Tierschutzgesetzes diskutiert, nach der das Töten von Wirbeltieren ohne Betäubung nicht mehr zulässig sein soll. |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Abteilung D
RD Joachim Gerstner Referat D/4 - Arten,-Biotop- und Tierschutz
Am 28.05.2001 wurde die Tierschutzstiftung Saar gegründet |


