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Steuern

 

Steuerberaterprüfung

Bekanntmachung

zur Steuerberaterprüfung 2012

Vom 5. Dezember 2011

Nach der seit dem 12. April 2008 geltenden Fassung des § 37 b Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung die Steuerberaterkammer zuständig.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2012 ist bis zum      

30. April 2012

nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Steuerberaterkammer Saarland, Am Kieselhumes 15, 66123 Saarbrücken, zu beantragen.  

Dort kann der Antragsvordruck schriftlich oder telefonisch (0681/66832-0) angefordert oder unter der Internetadresse http://www.stbk-saarland.de abgerufen werden.         

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ergeben sich aus § 36 StBerG in der aktuellen Fassung.           

Die schriftliche Prüfung wird am 9., 10. und 11. Oktober 2012 stattfinden.   

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 200,- €, für die Prüfung selbst eine Gebühr in Höhe von 1.000,- € an die Steuerberaterkammer Saarland zu entrichten (§ 39 Abs. 1 StBerG).     

Saarbrücken, den 5. Dezember 2011


Ministerium der Finanzen
Im Auftrag
gez. Klos
Ministerialrat

Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Präsident
gez. Wirtz
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer