Steuern
Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
SteuerberaterprüfungBekanntmachung Nach der seit dem 12. April 2008 geltenden Fassung des § 37 b Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung die Steuerberaterkammer zuständig. 30. April 2012 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Steuerberaterkammer Saarland, Am Kieselhumes 15, 66123 Saarbrücken, zu beantragen.
Steuerberaterkammer Saarland (extern)
|


