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Allgemeines
Die hierzu gemäß Art. 95 Absatz 2 SVerf notwendige Zustimmung hatte der Landtag des Saarlandes durch Gesetz vom 23.02.2005 erteilt.
Der Staatsvertrag und das Zustimmungsgesetz sind im Amtsblatt des Saarlandes vom 17. März 2005 (S. 386) veröffentlicht. In einer gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung beider Minister und Delegationen aus Rheinland-Pfalz und Saarland wurde am 01.04.2005 das Gemeinsame Mahngericht in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt werden die neuen Mahnbescheidsanträge nur noch maschinell, das heißt EDV-mäßig, bearbeitet. Hierzu ist das Saarland auch dem Anwenderverbund zur bundeseinheitlichen Anwendung des „Automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens“ beigetreten, für den bei dem Justizministerium Baden-Württemberg eine bundesweite Koordinierungsstelle eingerichtet ist. Derzeit ist das automatisierte Mahnverfahren in folgenden Bundesländern eingeführt worden:
In Schleswig-Holstein ist die Antragstellung derzeit nur in maschinenlesbarer Form möglich (Antragsdatensätze auf Datenträger oder per Internetübermittlung). In allen anderen oben genannten Bundesländern ist das automatisierte Mahnverfahren im "Vollausbau" im Einsatz, das heißt auch die schriftlichen Anträge werden automatisiert bearbeitet. |
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