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Justiz
 

Allgemeines

Durch den in Saarbrücken am 10.12.2004 geschlossenen Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch ihre Justizminister, Herrn Mertin und Herrn Hecken, wurde die Errichtung eines Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland in Mayen, Rheinland-Pfalz, vereinbart.
Die hierzu gemäß Art. 95 Absatz 2 SVerf notwendige Zustimmung hatte der Landtag des Saarlandes durch Gesetz vom 23.02.2005 erteilt.
Der Staatsvertrag und das Zustimmungsgesetz sind im Amtsblatt des Saarlandes vom 17. März 2005 (S. 386) veröffentlicht.

In einer gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung beider Minister und Delegationen aus Rheinland-Pfalz und Saarland wurde am 01.04.2005 das Gemeinsame Mahngericht in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt werden die neuen Mahnbescheidsanträge nur noch maschinell, das heißt EDV-mäßig, bearbeitet. Hierzu ist das Saarland auch dem Anwenderverbund zur bundeseinheitlichen Anwendung des „Automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens“ beigetreten, für den bei dem Justizministerium Baden-Württemberg eine bundesweite Koordinierungsstelle eingerichtet ist.

Derzeit ist das automatisierte Mahnverfahren in folgenden Bundesländern eingeführt worden:

    • Baden-Württemberg (Amtsgericht Stuttgart)
    • Bayern (Amtsgericht Coburg)
    • Berlin (Amtsgericht Wedding / Schöneberg)
    • Bremen (Amtsgericht Bremen)
    • Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
    • Hessen (Amtsgericht Hünfeld)
    • Mecklenburg-Vorpommern (Amtsgericht Hamburg)
    • Niedersachsen (Amtsgericht Uelzen)
    • Nordrhein-Westfalen (Amtsgerichte Euskirchen und Hagen)
    • Rheinland-Pfalz (Amtsgericht Mayen)
    • Saarland (Amtsgericht Mayen)
    • Sachsen-Anhalt (Amtsgericht Aschersleben)
    • Schleswig-Holstein (Amtsgericht Schleswig).

In  Schleswig-Holstein ist die Antragstellung derzeit nur in maschinenlesbarer Form möglich (Antragsdatensätze auf Datenträger oder per Internetübermittlung). In allen anderen oben genannten Bundesländern ist das automatisierte Mahnverfahren im "Vollausbau" im Einsatz, das heißt auch die schriftlichen Anträge werden automatisiert bearbeitet.

Die angeschlossenen Justizverwaltungen der Länder geben als Anwendungshilfe die Informationsschrift „Die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren“ heraus, die von der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren bei dem Justizministerium Baden-Württemberg bearbeitet wird.

Diese Broschüre kann auf der unten bezeichneten Internetseite des Amtsgerichts Mayen - Gemeinsames Mahngericht kostenlos heruntergeladen werden ("Online-Broschüre").

Die maschinelle Bearbeitung, die nach den Bestimmungen der ZPO möglich und auch über Ländergrenzen hinaus zulässig ist, hat sich zu einem anerkannten und bewährten Verfahren entwickelt. 

Das Verfahren gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz, ist rationeller und zügiger als die bisherige manuelle Bearbeitung. Durch die deutliche Verfahrensbeschleunigung erbringen die teilnehmenden Justizverwaltungen einen beachtenswerten Beitrag zur modernen und bürgerfreundlichen Dienstleistung.

Kontakte Amtsgericht Mayen

ALLGEMEINE FRAGEN
Herr Schmitt
Gruppenleiter der Mahnabteilung
E-Mail-Kontakt
Telefon
(02651) 403-150
EDV-ABTEILUNG
Herr Braun
E-Mail-Kontakt
Telefon
(02651) 403-146