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Die saarländischen FinanzämterIm Saarland bestehen folgende Finanzämter: Homburg, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarbrücken Mainzer Straße, Saarlouis, St. Wendel. Außenstellen bestehen in St. Ingbert, Sulzbach und Völklingen. Die Zuständigkeit der Finanzämter im Einzelnen richtet sich nach der Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter (FinÄZVO) vom 16.09.2005 (Amtsbl. S. 1528). Im Rahmen der Modernisierung der Finanzverwaltung wurde eine umfangreiche Neuordnung der Zuständigkeiten der saarländischen Finanzämter durchgeführt, in deren Gefolge die Bereiche Bewertung, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und die Finanzkassen regional an bestimmten Standorten zusammengefasst, sowie die bisher selbständigen Finanzämter St. Ingbert, Sulzbach und Völklingen in Außenstellen der Finanzämter Homburg bzw. Saarbrücken Am Stadtgraben umgewandelt wurden. |


