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Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) im Landesbetrieb für StraßenbauDie Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (Hermann Jungblut), der Personalratsvorsitzende (Josef Mees) und der Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau (Michael Hoppstädter) unterzeichnen die Dientsvereinbarung.
Durch die Änderung des Sozialgesetzbuch (SGB) IX gewinnt die Prävention immer mehr an Bedeutung. Die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes und auch der Einsatz der gesundheitlich eingeschränkten Menschen auf einem für sie geeigneten Arbeitsplatz werden immer wichtiger.
In § 84 Abs. 2 SGB IX fordert der Gesetzgeber die Arbeitgeber auf, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM durchzuführen. BEM umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 23.06.2010) informiert der LfS auch ohne Zustimmung der Betroffenen den Vorsitzenden des Personalrates bzw. dessen Stellvertreter über alle Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten mehr als 42 Kalendertage bzw. 30 Arbeitstage erkrankt waren und damit die gesetzlichen Anforderungen des § 84 Abs. 2 SGB IX erfüllen, so dass die Durchführung eines BEM-Verfahrens anzubieten ist.
Der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im LfS werden diese Daten entsprechend übermittelt, soweit es sich um schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt. Im Landesbetrieb für Straßenbau wurde zum BEM eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Diese ist am 01.08.2011 in Kraft getreten. |


