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Landwirtschaft und ländlicher Raum
 

Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Gemeinschaft gliedert sich in die so genannte 1. Säule (Direktzahlungen für Landwirte) und die 2. Säule, die die Entwicklung der ländlichen Räume allgemein zum Ziel hat.

Mit den Direktzahlungen erhalten landwirtschaftliche Betriebe aufgrund der so genannten Luxemburger Beschlüsse Ausgleichszahlungen von der EU für die Absenkung der Erzeugerpreise auf Weltmarktniveau. Die Direktzahlungen sind, im Unterschied zu den Zahlungen der 2. Säule, entkoppelt von der landwirtschaftlichen Produktion. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus EU- Mitteln.

Die Finanzmittel zur Umsetzung der 2. Säule - Entwicklung der ländlichen Räume - werden von der EU, dem Bund und dem jeweiligen Bundesland zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist der jeweilige Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums, der die entsprechende EU- Verordnung umsetzt (VO [EG] Nr. 1257/1999 bzw. VO [EG] Nr. 1698/2005) und für einen Förderzeitraum von sieben Jahren Gültigkeit besitzt.

Im Folgenden sind die Entwicklungspläne des Saarlandes für die Zeiträume 2000-2006 und 2007-2013 mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen und Evaluierungen dargestellt.