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Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen

Das Lastenheft 2009 wurde von der Bund-/Länder – Arbeitsgruppe Cross Compliance im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn erarbeitet und durch das Ministerium für Umwelt des Saarlandes um die landesrechtlichen Bestimmungen ergänzt.

Das Lastenheft dient der Information der Direktzahlungsempfänger gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003. Es wird bei Änderungen der zu Grunde liegenden rechtlichen Bestimmungen aktualisiert. 

 

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