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Landwirtschaft und ländlicher Raum
 

Die saarländischen Agrarumweltmaßnahmen

Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen.

Durch Boden schonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt:
• Erhöhung der Artenvielfalt
• Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser
• Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge
• Minderung der Bodenerosion
• Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen

Rechtsgrundlage ist der „Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland“. Er setzt im Förderzeitraum 2007-2013 die Inhalte der EU- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 („ELER- Verordnung“) um und steht damit im Einklang mit den Strategischen Leitlinien der EU und dem Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland.

Die Agrarumweltmaßnahmen verfolgen als Ziele die Schonung der natürlichen Ressourcen durch Verminderung von Nähr- und Schadstoffausträgen sowie des Erosionsrisikos durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Erhöhung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen. Dazu wird einerseits die besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung im gesamten Land unterstützt (ökologischer Landbau, extensive Grünlandbewirtschaftung) und andererseits werden gezielte Maßnahmen in Problemregionen (Naturschutz- und Gewässerschutzmaßnahmen) angeboten. Sämtliche Maßnahmen verfolgen das Prinzip der Nachhaltigkeit und sind in der Regel auf einen 5jährigen Verpflichtungszeitraum ausgelegt.

Agrarumweltprogramme existieren im Saarland bereits seit 1994. Sie werden mit EU- und Bundesmitteln kofinanziert und fortlaufend evaluiert. In der vergangenen Förderperiode (2000-2006) beteiligten sich bis zu 50 Prozent der saarländischen Betriebe an den Agrarumweltmaßnahmen, dies entspricht rund 45 Prozent besonders umweltfreundlich bewirtschafteter, landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF). Vor allem die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist in diesem Zeitraum bis auf 9,5 Prozent der LF stark angewachsen. Von den Agrarumweltmaßnahmen nahm die extensive Grünlandbewirtschaftung mit rund 26.500 ha (=65 Prozent des gesamten Dauergrünlands) die größte Fläche ein. Streuobst, ökologisch wertvolles Grünland sowie Blühflächen umfassten rund 1200 Hektar.

Im Jahr 2007 begann eine neue, siebenjährige Förderperiode. Die aktuelle Ausgestaltung resultiert aus der Evaluierung der vergangenen Förderperiode, aus den Vorgaben des GAK-Rahmenplans, Ansprüchen des Naturschutzes sowie den vorhandenen Finanzmitteln und berücksichtigt die Interessen der Wirtschafts- und Sozialpartner. Für die Agrarumweltmaßnahmen stehen für den Zeitraum 2007-2013 rund 19,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Ökologische Landnutzung, Natur- und Tierschutz
Dr. Silke Kruchten
Referat D/1
Saaruferstraße 16
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4320
Telefax
(0681) 501-4188
Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung
Dörrenbachstraße 2
66822 Lebach
Telefon
(06881) 500-0