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Naturnutzung
 

SaarForst Landesbetrieb

Dem SaarForst Landesbetrieb obliegt die Bewirtschaftung der Staatsforsten unter Wahrung ihrer landeskulturellen Bedeutung sowie die forsttechnische Betriebsführung in den Gemeinde- und Körperschaftsforsten.

Organisatorischer Aufbau des SaarForst Landesbetriebes:

Auf Grund des Gesetzes Nummer 1424 zur Neuordnung der Saarländischen Forstverwaltung vom 03.02.1999 (Amtsblatt, Seite 838) wurden die 7 Forstämter, das Forstliche Berufsbildungszentrum und die Forstplanungsanstalt aufgelöst.
An ihre Stelle tritt der SaarForst Landesbetrieb. Der SaarForst Landesbetrieb ist eine Einrichtung des Landes gemäß § 14 LOG, die in Form eines Landesbetriebes nach § 26 LHO geführt wird.

Aufgabe des SaarForst Landesbetriebes ist es insbesondere:

Bewirtschaftung des Staatswaldes im Rahmen einer nachhaltigen ökologischen und sozial ausgerichteten Waldwirtschaft;
Bereitstellung eines Dienstleistungsangebotes für die Bewirtschaftung der kommunalen Wälder. Dies tritt an die Stelle der bisherigen gesetzlich geregelten forsttechnischen Betriebsleitung und für die Gemeinde- und Körperschaftforsten sowie Mitbeförsterung;
Durchführung von Aufgaben im Bereich der Umweltvorsorge, die sich aus den Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Bundeswaldgesetzes und anderer bundesgesetzlichen Bestimmungen sowie neu erlassenen Bestimmungen des Saarländischen Waldgesetzes (zum Beispiel § 28) ergeben;
Entwicklung eines umfassenden Dienstleistungsangebotes zur Optimierung und umweltfreundlichen Erholungsnutzung des Waldes sowie zur Landschaftspflege auch außerhalb des Waldes. Die bisher den staatlichen Forstämtern durch Gesetz zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben sind auf das Ministerium für Umwelt als Forstbehörde übergegangen.

 

Kontakt

SaarForst Landesbetrieb
Von der Heydt 12
66115 Saarbrücken
Telefon
(0681) 9712-01
Telefax
(0681) 9712-150