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Landwirtschaft und ländlicher Raum
 

Agrarpolitik: ein Kern der europäischen Zusammenabeit

Seit 1962 gibt es eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene. Damals wurde die Harmonisierung der Agrarpolitik beschlossen, um die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu garantieren und die Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten zu verringern. Sie ist bis heute die am stärksten integrierte EU-Politik. Dabei ist die GAP maßgebliches Instrument, um den Bedürfnissen der Landwirte, der Verbraucher und der Umwelt  auch im globalen Kontext gerecht zu werden.

Die GAP ist einer laufenden Weiterentwicklung unterworfen. Originär diente sie ausschließlich der Reglementierung der verschiedenen Produktmärkte. Durch Interventionsmechanismen und produktionsabhängige Beihilfen konnte ein europäischer Binnenmarkt unabhängig von den Entwicklungen der Weltmärkte stabilisiert werden. Seit Einsetzen der Globalisierung der Märkte wird auf die Unterstützung von reinen Produktmärkten zunehmend verzichtet. Das Agrarbudget wird mehr und mehr zu Gunsten neu entstandener Herausforderungen und Ansprüche der Gesellschaft an die Landbewirtschaftung eingesetzt. Klimawandel, Artenvielfalt, Bodenschutz und begrenzte Wasser- und Energieressourcen gewinnen an Bedeutung. Auch wenn Umweltschutz-  und Qualitätsstandards der europäischen Erzeugnisse schon heute weltweit hervorragend sind, wird sich die Weiterentwicklung der GAP auch in Zukunft den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt in Artikel 39 die schon seit den Anfängen der GAP bestehenden Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik fest:
  • Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte,
  • Gewährleistung einer angemessene Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen,
  • Stabilisierung der Märkte,
  • Sicherstellung der Versorgung sowie
  • Gewährleistung der Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Die Ziele des Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzes sind einzelnen EU-Politikbereiche übergeordnet und ebenfalls im Vertrag über die Arbeitsweise der EU festgehalten.