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GrundbuchDas elektronische Grundbuch im Saarland
Bereits Anfang des Jahres 2001 hat das Saarland im Rahmen des Projektes SolumSTAR das automatisierte Grundbuchabrufverfahren gemäß § 133 der Grundbuchordnung eingeführt.
Seit 2005 steht das Abrufverfahren - SolumWEB – zur Verfügung, das den Zugriff auf die Grundbücher mit Internetmitteln herstellt. Hierzu wurde nun im Mai 2010 eine weitere Verbesserung eingeführt, die es seither vermeidet, dass auf dem Abrufrechner wie vorher noch eigens ein Zertifikat für den Verbindungsaufbau installiert werden muss. Dieses ist nicht mehr erforderlich. |
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