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Polizei im Überblick
Polizeibeamter gibt Passantin Auskunft
Polizeivollzugsbehörden sind die Landespolizeidirektion (LPD) und das Landeskriminalamt (LKA), beide mit Sitz in Saarbrücken. Ihnen obliegt die Wahrnehmung aller der Vollzugspolizei durch Gesetze und Rechtsverordnungen übertragenen Aufgaben.
Die Landespolizeidirektion besteht aus der Leitung, dem Führungsstab sowie den ihr nachgeordneten Dienststellen:
Das Landeskriminalamt ist die Zentralstelle der saarländischen Polizei für die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und gleichzeitig landesweit zuständig für die Bekämpfung der professionell verübten Schwerkriminalität.
Das LKA gliedert sich in die fünf Abteilungen "Zentrale Angelegenheiten", "Information und Kommunikation", "Einsatz- und Ermittlungsunterstützung", "Ermittlungen" und "Staatsschutz" mit jeweils nachgeordneten Dezernaten und Sachgebieten. Die Ermittlungen werden in den Fachdienststellen für Korruption, Staatsschutz, Eigentums-, Rauschgift-, Wirtschafts-, Umwelt- und Organisierte Kriminalität wahrgenommen. Auch für die Bekämpfung von Bankraub, Geldwäsche, illegaler Schleusung und Waffenhandel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes zuständig. Daneben bietet das LKA zahlreiche Serviceleistungen für die gesamte saarländische Vollzugspolizei, z.B. in den Bereichen Funkausrüstung, EDV-Ausstattung und kriminaltechnische Untersuchungen. Im Saarland gibt es derzeit rund 2.700 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Davon gehören ca. 420 dem Landeskriminalamt an. Im Studium an der Fachhochschule für Verwaltung - Fachbereich Polizeivollzugsdienst - befinden sich etwa 220 Kommissaranwärterinnen und -anwärter.
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