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Ministerium für Finanzen und Europa
 

Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der neuen Schuldenregel unter Dach und Fach

Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministeriums der Finanzen, der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin, der Senatsverwaltung für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen und des Ministeriums der Finanzen des Saarlandes

15.04.2011, 30.12.1899 Uhr
Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der neuen Schuldenregel unter Dach und Fach
Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der neuen Schuldenregel unter Dach und Fach
Anlässlich der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der neuen Schuldenregel am 15. April 2011 in Berlin erklären Karoline Linnert, Finanzsenatorin der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Ulrich Nußbaum, Senator für Finanzen des Landes Berlin, Peter Jacoby, Finanzminister des Landes Saarland, sowie Werner Gatzer, Finanzstaatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Am heutigen Tag wurden die drei verbleibenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern Berlin, Bremen und Saarland abgeschlossen und damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen für die Jahre 2011 bis 2019 geschaffen.

Zur Einhaltung der neuen Schuldenregel, die den Ländern ab dem Jahr 2020 keine Nettokreditaufnahme mehr erlaubt, erhalten die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jährlich Konsolidierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und die Ländergesamtheit.

In den Verwaltungsvereinbarungen sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Konsolidierungshilfen im Einzelnen geregelt. Um die jährlichen Zahlungen zu erhalten, müssen die Länder ihr im Jahr 2010 bestehendes, um unmittelbar konjunkturell bedingte Änderungen bereinigtes Finanzierungsdefizit bis zum Jahr 2020 vollständig abbauen. Für jedes Jahr bis 2019 sind Obergrenzen des Finanzierungsdefizits festgelegt, die von den Ländern eingehalten werden müssen.

Auf Grundlage der heute in Berlin unterzeichneten Verwaltungsvereinbarungen erhalten Berlin 80 Millionen Euro, Bremen 300 Millionen Euro und das Saarland 260 Millionen Euro jährlich bis einschließlich 2019.

Die Vereinbarungen mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurden bereits am 10. bzw. 30. März 2011 unterzeichnet. Die beiden Länder erhalten im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von jeweils 80 Millionen Euro jährlich.