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GemeinschaftsschuleFAQ - Häufig gestellte Fragen1. Ab wann wird die Gemeinschaftsschule eingerichtet? Gibt es dann keine Gesamtschulen und Erweitere Realschulen mehr? Die Gemeinschaftsschule wird ab dem Schuljahr 2012/13 in der 5. Klassenstufe eingerichtet und dann Jahr für Jahr weitergeführt. Im Schuljahr 2013/14 gilt dies dann auch für die 6. Klassenstufe, im Schuljahr darauf für die 7. usw. Gesamtschulen und Erweiterte Realschulen laufen somit nach und nach aus und die Gemeinschaftsschule tritt an ihre Stelle. Ab dem Jahr 2017 wird die Gemeinschaftsschule die Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen vollständig ersetzt haben.
2. Welche Schulabschlüsse können an der Gemeinschaftsschule erworben werden? An der Gemeinschaftsschule können Schülerinnen und Schüler künftig vom Hauptschulabschluss über den Mittleren Bildungsabschluss bis zum Abitur alle Abschlüsse erwerben. Im Gegensatz zum achtjährigen Gymnasium dauert es an der Gemeinschaftsschule neun Jahre bis zum Abitur.
3. Warum sollte ich mein Kind auf die Gemeinschaftsschule schicken und warum ist es so wichtig, dass man dort jeden Abschluss machen kann? Eltern wünschen sich heute Schulformen, die alle Abschlüsse anbieten und an denen die Schullaufbahn möglichst lange offen bleibt. Im fünften oder sechsten Schuljahr kann man noch keine sichere Abschlussprognose für ein Kind stellen. Deshalb ist eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen einer Schulform wichtig. Die Schülerinnen und Schüler werden nach der 6. Klasse nicht in verschiedene Bildungsgänge aufgeteilt, sondern bleiben im Klassenverband. Durch eine Leistungsdifferenzierung in bestimmten Fächern (Kursunterricht) wird in der Regel ab der Klassenstufe 7 auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler individuell reagiert. In der Gemeinschaftsschule können Schülerinnen und Schüler außerdem in neun Jahren zum Abitur kommen, d.h. hier wird ein Jahr mehr Lernzeit zur Verfügung gestellt. Dies kommt insbesondere langsamer lernenden Kindern entgegen. Hinzu kommt eine verstärkte Berufsorientierung in der Gemeinschaftsschule.
4. Ist das neunjährige Abitur an der Gemeinschaftsschule genauso viel wert wie das achtjährige Abitur am Gymnasium? Findet die Abiturprüfung an der Gemeinschaftsschule parallel zum Gymnasium statt? Das saarländische Abitur ist unabhängig von der Schulform stets das gleiche und bundesweit anerkannt. Aufgrund des Zentralabiturs absolvieren alle Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Oberstufengymnasien dieselben Prüfungsaufgaben zur selben Zeit.
5. Was unterscheidet die Gemeinschaftsschule von der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule? Die Gemeinschaftsschule vereint grundsätzlich Elemente aus den beiden Schulformen Erweiterte Realschule und Gesamtschule. So wurden z.B. von der Erweiterten Realschule Elemente der Berufsorientierung wie z.B. der berufsorientierte Schultag übernommen. In der Gemeinschaftsschule gibt es aber keine abschlussbezogenen Klassen mehr wie an der Erweiterten Realschule, wo es ab Klasse 7 einen Hauptschulzweig und einen Realschulzweig gibt. Stattdessen bleibt der Klassenverband erhalten und einige Fächer werden im Kurssystem unterrichtet (Fachleistungsdifferenzierung). Im Unterschied zur Gesamtschule gibt es in der Gemeinschaftsschule kein Sitzenbleiben bis Klasse 8 statt bis Klasse 9.
6. Werden an der Gemeinschaftsschule Prüfungen für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Bildungsabschluss abgelegt? Die Schülerinnen und Schüler werden an der Gemeinschaftsschule wie an den Erweiterten Realschulen und den Gesamtschulen Prüfungen für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Bildungsabschluss ablegen.
7. Mein Kind strebt das Abitur auf der Gemeinschaftsschule an, muss es trotzdem auch die zentralen Prüfungen für den Hauptschul- oder den Mittleren Bildungsabschluss absolvieren? Für die Gemeinschaftsschule wird es in rechtlicher Hinsicht eine gesonderte Übergangsregelung nach der 10. Klasse für die gymnasiale Oberstufe geben, die sich an der bisherigen Übergangsregelung der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen orientiert. Zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe ist neben dem Mittleren Bildungsabschluss auch ein entsprechender Notendurchschnitt erforderlich.
8. Dürfen Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Klasse der Gemeinschaftsschule in die entsprechende Klasse am Gymnasium wechseln? Oder umgekehrt? Grundsätzlich ist ein Wechsel im Zwei-Säulen-Modell zwischen den beiden Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule möglich, entsprechend dem bisherigen Übergang von der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule zum Gymnasium und umgekehrt. Die Einstufung in die jeweilige Klassenstufe bzw. in den jeweiligen Kurs ist natürlich von der individuellen Leistung des Schülers oder der Schülerin abhängig.
9. Gibt es auch an der Gemeinschaftsschule die Möglichkeit, das Abitur nach 12 Jahren zu machen? Nein, nur in Ausnahmefällen durch Überspringen einer Jahrgangsstufe
10. Kann mein Kind in der Gemeinschaftsschule sitzenbleiben? Bis zur achten Klasse wird es kein Sitzenbleiben geben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz, bestehend aus FachlehrerInnen und SchulleiterIn, beschließen, dass ein Schüler oder eine Schülerin die Klassenstufe wiederholen muss. Auf Antrag der Eltern kann ebenfalls eine Klassenstufe wiederholt werden.
11. Kann man Französisch oder Englisch als 1. Fremdsprache in der 5. Klasse der Gemeinschaftsschule wählen? Die Gemeinschaftsschulen bieten wie auch die Erweiterten Realschulen und die Gesamtschulen je nach Schulprofil Französisch und/oder Englisch als erste Fremdsprache in Klasse 5 an. Als weitere Fremdsprache ist ab Klasse 5 jeweils Englisch oder Französisch vorgesehen – dies allerdings bis Klasse 6 als 2-stündiger Sprachkurs, kommunikationsorientiert ohne Klassenarbeiten und Noten. Ab der 7. Klasse kann die zweite Fremdsprache als 4-stündiges Fach auf Lehrgangsniveau (mit Klassenarbeiten und Noten) belegt werden.
12. Was passiert, wenn ich mit meinem Kind in ein anderes Bundesland ziehe? Kann es dort in der gleichen Klasse weitermachen? Ja, die Klassenstufen der verschiedenen Schulformen anderer Bundesländer sind vergleichbar. Die Abschlüsse und Prüfungen sind gegenseitig anerkannt.
13. Kann es nicht problematisch sein, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernleistungen in einem Kurs sitzen? Kommt es da nicht zu Mobbing? An Schulformen, die Kurssysteme erfolgreich praktizieren, ist ein solches Schülerverhalten eher selten. Das Kurssystem lebt ja gerade davon, dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Leistung in die verschiedenen Kurse (Grundkurs, Erweiterungskurs, Aufbaukurs) eingeteilt werden. Ein erheblicher Teil des Unterrichts findet außerdem als gemeinsamer Unterricht im Klassenverband statt. In der Gemeinschaftsschule spielt neben dem fachlichen Lernen auch das soziale Lernen eine wichtige Rolle, wodurch Ausgrenzungen und Beleidigungen vermieden werden können.
14. Wie sieht das Differenzierungsmodell der Gemeinschaftsschule aus und ab welcher Klassenstufe gibt es differenzierten Unterricht? Differenzierung bedeutet grundsätzlich, dass Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Möglichkeiten besonders gefördert werden, indem bestimmte Fächer auf verschiedenen Niveaus unterrichtet werden. Das geschieht z.B. durch die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Kurse (Grundkurs, Erweiterungskurs, Aufbaukurs). Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler innerhalb des Klassenverbandes entsprechend ihren Fähigkeiten individuell zu fördern (Binnendifferenzierung). Wie in allen Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen ist auch in der Gemeinschaftsschule die Differenzierung fester Bestandteil des Schulkonzeptes. Über Art und Grad der Differenzierung entscheidet an den einzelnen Schulen die dortige Schulkonferenz, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Schülervertreterinnen und Schülervertretern auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, bestehend aus dem Lehrerkollegium. Zunächst gilt für alle Gemeinschaftsschulen ein Orientierungsmodell (siehe Infokasten rechts), von dem die Schulen mit entsprechenden Beschlüssen abweichen können. Differenzierter Unterricht findet in der Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 7 statt.
15. Wie durchlässig ist das System? Können Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Leistungsstufen auf- und absteigen? Die Durchlässigkeit ist bis zur 10. Klasse gewährleistet. Am Beginn jedes neuen Halbjahrs und bei Schuljahreswechsel können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungen umgestuft werden.
16. Erhalten alle Gemeinschaftsschulen auch eine gymnasiale Oberstufe? Wissen die Eltern, die ihr Kind in der 5. Klasse anmelden, ob es eine eigene Oberstufe geben wird? Jede Gemeinschaftsschule ist eine Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ob die Oberstufe an dem Standort der jeweiligen Gemeinschaftsschule eingerichtet wird oder eine Kooperation mit einer benachbarten Gemeinschaftsschule und/oder einem benachbarten Gymnasium und/oder Oberstufengymnasium eingerichtet wird, ist abhängig von der Schülerzahl. Unabhängig von der jeweiligen Kooperationsvariante bleiben die Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer bisherigen Gemeinschaftsschule.
17. Kann eine Gemeinschaftsschule selbst festlegen, ob sie in der Oberstufe mit einem allgemeinen bildenden oder einem beruflichen Gymnasium kooperiert? Ja, wobei grundsätzlich Kooperationen mit anderen Gemeinschaftsschulen angestrebt werden sollten.
18. Wird an der Oberstufe der Gemeinschaftsschule nach den gleichen Lehrplänen wie am Gymnasium unterrichtet? Können an der Oberstufe der Gemeinschaftsschule die gleichen Kurse wie am Gymnasium gewählt werden? Ja, an der Oberstufe der Gemeinschaftsschule wird nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet. Das Kurssystem ist das Gleiche wie an Gymnasien.
19. Werden an den Gemeinschaftsschulen sowohl GymnasiallehrerInnen als auch Real- und HauptschullehrerInnen unterrichten? In der Gemeinschaftsschule unterrichten grundsätzlich Lehrkräfte aller Lehrämter. In der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrerinnen und Lehrer, die die Berechtigung haben, in der Sekundarstufe II zu unterrichten, d.h. Gymnasiallehrerinnen und -lehrer.
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