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Wald und Forstwirtschaft
 

Jagd

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr setzt sich für eine naturnahe Waldwirtschaft im Saarland ein. Ein zentraler Bestandteil der naturnahen Waldwirtschaft wird die Neuausrichtung der Jagd im Saarwald sein. In der Novelle des Landesjagdgesetzes werden Grundlagen für eine noch naturverträglichere Jagd gelegt, die zukünftig wesentlich stärker ökologische und tierschutzrechtliche Kriterien erfüllen muss.

Das Jagdrecht wird konsequent an dem vernünftigen Grund zur Erlegung der jagdbaren Tiere ausgerichtet. Dadurch soll die Akzeptanz der Jagd in einer sich verändernden Gesellschaft verbessert werden.
Aus überwiegendem Interesse des Tierschutzes soll der Abschuss von Hunden und Katzen sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und die Fallenjagd abgeschafft werden.
Die gesetzlich zulässigen Jagdmethoden werden unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Jagdausübung, der Reduzierung des Jagddrucks - orientiert am Tierschutzgedanken - fortentwickelt.
Anhand eines zeitgemäßen Wildtier und Lebensraummanagement soll die Jagd im Saarland weiterentwickeln werden. Damit wollen wir den ökologischen Zustand der Kulturlandschaft verbessern, die Vitalität der jagdbaren Tiere fördern, der Aufgabe und Bedeutung der Jagd als sinnvolle Form der Landnutzung stärken, das Eigentum unserer vielen Grundbesitzer vor vermeidbaren Wildschäden schützen.

Im Zuge dessen soll auch die Landesjagdzeitverordnung aktualisiert werden um den Schutz von nicht nutzbaren und seltenen jagdbaren Tierarten zu gewährleisten.

Die Jagd in Naturschutzgebieten bleibt grundsätzlich erlaubt, muss aber störungsarm erfolgen und die Erreichung der Schutzziele fördern. Die Errichtung einer jagdlichen Einrichtung in Schutzgebieten bedarf der Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.