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Stabsstelle Bergschäden: neutrale behördliche Stelle
Förderturm eines saarländischen Bergwerkes
Die kostenfreie Informations- und Vermittlungsarbeit der Stabsstelle umfasst alle technischen und juristischen Fragestellungen rund um das Bergbaugeschehen, unter anderem Fragen des (verwaltungsrechtlichen) Zulassungsverfahrens von Abbauvorhaben sowie vor allem (in der Regel zivilrechtliche) Problemstellungen bei konkreten Bergschadensregulierungen.
Bergschadensregulierungen erfolgen als zivilrechtliche Auseinandersetzung unmittelbar zwischen dem Bergbauunternehmen und dem Betroffenen. Hier gilt eine strikte staatliche Neutralitätspflicht, aber gerade hier kann die Stabsstelle informierend und vermittelnd helfen. Sie ist jedoch nicht Partei, auch nicht Interessenvertreterin einer Seite. Sie erbringt ihre Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen unter neutraler Einschätzung der technischen und juristischen Situation. Die Stabsstelle Bergschäden moderiert hierbei auch den Dialog mit dem Bergbauunternehmen. Sie ist engagierte Ansprechpartnerin für die betroffenen Bürger, für Dienstleistungs- und Industrieunternehmen, Landkreise, Städte und Gemeinden, Medien, Interessenvertretungen, politische Parteien und andere. Dienstleistungen der landesweit zuständigen Stelle können in Anspruch genommen werden, wo immer im Saarland bergbauliche Fragen oder Konflikte bestehen bzw. sich ergeben, also auch in Einwirkungsbereichen ehemaliger deutscher oder französischer Bergbauaktivitäten. Zusätzlich entwickelt die Stabsstelle allgemeine Konzepte und Modelle zur Bewältigung aller bergbaubedingten Problemstellungen.
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