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Zentrale Ausländerbehörde
Die Abteilung 2, Zentrale Ausländerbehörde, ist gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz im Saarland. Abteilungsleiter ist Herr Horst FINÉ. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in vier Sachgebieten an den Standorten Lebach und Saarbrücken. 1. Landesaufnahmestelle Leiter der Landesaufnahmestelle ist Herr Werner PONTIUS. Die Landesaufnahmestelle ist Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und unerlaubt eingereiste Ausländer. 2. Rechtsangelegenheiten, Clearingstelle, Widerspruchsstelle Leiterin des Sachgebiets ist Frau Maria Theresia PETTO. Dieses Sachgebiet ist Widerspruchsstelle für alle Widersprüche gegen Bescheide der Zentralen Ausländerbehörde und vertritt diese bei allen Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsbarkeiten und ist Clearingstelle. 3. Ausländerbehörde Lebach Leiter der Ausländerbehörde Lebach ist Herr Werner BERENTZ. Dies Sachgebiet ist zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber im Saarland sowie Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aus den Landkreisen Saarlouis, Merzig, St. Wendel und Neunkirchen. Leiter der Ausländerbehörde Saarbrücken ist Herr Peter AULENBACHER. Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Unionsbürger im Saarland sowie für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Ausländer aus der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarpfalz-Kreis.
Dienstleistungen Nähere Informationen, Anträge und Formulare zu folgenden Dienstleistungen erhalten Sie über den Link an der rechten Seite (Bürgerdienste Saar)
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