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Ministerium für Inneres und Sport
 

Zentrale Ausländerbehörde

Die Abteilung 2, Zentrale Ausländerbehörde, ist gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz im Saarland.

Abteilungsleiter ist Herr Horst FINÉ.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in vier Sachgebieten an den Standorten Lebach und Saarbrücken.

1. Landesaufnahmestelle
Oderring 23
66822 Lebach

Leiter der Landesaufnahmestelle ist Herr Werner PONTIUS.

Die Landesaufnahmestelle ist Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und unerlaubt eingereiste Ausländer.

2.  Rechtsangelegenheiten, Clearingstelle, Widerspruchsstelle
Ostpreußenstraße 29
66822 Lebach

Leiterin des Sachgebiets ist Frau Maria Theresia PETTO.

Dieses Sachgebiet ist Widerspruchsstelle für alle Widersprüche gegen Bescheide der Zentralen Ausländerbehörde und vertritt diese bei allen Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsbarkeiten und ist Clearingstelle.

3. Ausländerbehörde Lebach
Schlesieralle 17 und Ostpreußenstr. 29

66822 Lebach

Leiter der Ausländerbehörde Lebach ist Herr Werner BERENTZ.

Dies Sachgebiet ist zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber im Saarland sowie Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aus den Landkreisen Saarlouis, Merzig, St. Wendel und Neunkirchen.


4. Ausländerbehörde Saarbrücken
Lebacherstr. 6
66113 Saarbrücken

Leiter der Ausländerbehörde Saarbrücken ist Herr Peter AULENBACHER.

Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Unionsbürger im Saarland sowie für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Ausländer aus der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarpfalz-Kreis.

 

Dienstleistungen

Nähere Informationen, Anträge und Formulare zu folgenden Dienstleistungen erhalten Sie über den Link an der rechten Seite (Bürgerdienste Saar)

  • Als Au-Pair in Deutschland arbeiten
  • Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis f. Staatsangehörige d. Schweiz u. ihre Familienangehörigen beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis f. Staatsangehörige v. AU, IL, JP, CA, Korea, NZ u. USA beantragen
  • Bescheinigung über den Fortbestand des Aufenthaltstitels eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes
  • Eigenständige Niederlassungserlaubnis für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr beantragen
  • Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 1. September 2011
  • Erlaubnis der Arbeitsaufnahme in Deutschland erwerben
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union beantragen
  • Familiennachzug von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen
  • Familiennachzug zu ausländischen Ehegatten beantragen
  • Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger
  • Integrationskurs besuchen
  • Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen
  • Verpflichtungserklärung beantragen

Foto: Saarland

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Zentrale Ausländerbehörde
Oderring 23
66822 Lebach
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501- 00

Öffnungszeiten

Bei den Sachgebieten, Ausländerbehörde Lebach und Saarbrücken wurde die Terminsachbearbeitung eingeführt. Dort sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vereinbaren Sie in Ihrer Angelegenheit telefonisch mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter oder der für Sie zuständigen Mitarbeiterin einen festen Termin zur Vorsprache. Dann kann Ihre Angelegenheit in der Regel ohne Wartezeit bearbeitet werden.

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