Soziales
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Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Wolfgang Gütlein
Die Stelle ist als Stabsfunktion direkt dem/der Minister/in für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeordnet. Das Saarland ist das erste Bundesland gewesen, das einem schwerstbehinderten Menschen ein solches Amt übertragen hat. Im Gesetz Nr. 1541 hat die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten eine rechtliche Absicherung erhalten. Das Gesetz ist am 13. Dezember 2003 in Kraft getreten. Im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz sind die Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in § 16 festgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise
Der Landesbehindertenbeauftragte ist kraft Amtes Vorsitzender des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen. |
KontaktMinisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wolfgang Gütlein
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