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Polizei
 

Internet-„Flohmarkt“ mit strafrechtlichen Folgen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Pressemitteilung vom 02.08.2010 - 15:15 Uhr

Waffenexperten des Landeskriminalamtes (LKA) ermitteln zurzeit gegen einen 36-jährigen Mann aus Homburg. Er soll seit mehreren Monaten im Internet mit Militaria gehandelt haben, darunter Waffen und Waffenteile. Der Mann verfügt weder über eine waffenrechtliche noch eine gewerbliche Erlaubnis für seinen Internet-„Flohmarkt“. 

Auf die Aktivitäten des 36-Jährigen aufmerksam wurden die Waffenermittler des LKA beim Blick auf einschlägige Internetseiten. Dort inserierte der Mann aus Homburg seit mehreren Monaten zahlreiche militärische Gegenstände aus dem ersten und zweiten Weltkrieg, beispielsweise Uniformteile, Orden und Bilder. Aber auch Waffen und Waffenteile gehörten zu seinem Angebot. Eine Überprüfung seines Warenbestandes bestätigte am vergangenen Donnerstag den Verdacht der Ermittler. Im Lager des Mannes stellten sie zwei Karabiner, ein Gewehr und zahlreiche Waffenteile sicher. Die Waffen wollte der Mann offenbar zu sogenannten Deko-Waffen umbauen, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die bereits vorgenommenen  Arbeiten waren aber so laienhaft ausgeführt, dass die Waffen weiterhin den Bestimmungen des Waffenrechts unterliegen. Nun erwartet den Händler, der keine Erlaubnis für den Besitz von und den Handel mit Waffen hat, und der zudem auch nicht über eine gewerberechtliche Erlaubnis verfügt, ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Waffenhandels.
Der Mann aus Homburg räumte gegenüber der Polizei sein Fehlverhalten ein. Er sei der Meinung gewesen, die Waffen und Waffenteile seien „frei“ verkäuflich und würden nicht unter das Waffengesetz fallen.

In diesem Zusammenhang weisen die Waffenexperten des Landeskriminalamtes darauf hin, dass Waffen nur unter ganz bestimmten Bedingungen als sogenannte Deko-Waffen gelten und damit nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen. In der Regel können Laien die notwendigen Umbauarbeiten nicht fachgerecht durchführen. Sie laufen damit Gefahr, ohne es zu wissen, durch den Besitz einer unfachmännisch umgestalteten Waffe eine Straftat nach dem Waffengesetz zu begehen. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

 

Landeskriminalamt Saarland
Pressestelle
Pressemeldung  37/2010
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