Nach seinen Worten werde dieser sinnvolle Ausbau des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, der zudem in erheblichem Maße finanziell von beiden Ländern unterstützt wurde, durch die Einführung der geplanten Pauschalsteuer konterkariert, da in der SaarLorLux-Region die grenzüberschreitende Mobilität besonders hoch sei und damit eine zusätzliche Besteuerung den Bahnverkehr im Grenzbereich überproportional betreffen würde. Neben den Pendelzügen, die zwischen dem Saarland, Lothringen und Luxemburg verkehren, seien von der geplanten Regelung insbesondere auch die Hochgeschwindigkeitsverbindung Frankfurt-Mannheim-Saarbrücken-Paris und die Saarbahn betroffen. Gerade bei der Saarbahn müsse man bei Einführung einer Pauschalsteuer mit der Einstellung der Zugverbindung bis nach Sarreguemines rechnen, da die knapp 800-Meter-Strecke, die die Saarbahn in Frankreich zurücklege, dann nicht mehr rentabel wäre.
Zusammenfassend appellierte Ministerpräsident Müller an den französischen Premierminister: „Ich möchte Sie daher bitten, im Hinblick auf die Konsequenzen der Pauschalsteuer für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr und insbesondere für den kleinräumigen grenzüberschreitenden Verkehr Lösungen zu prüfen, die diesen Verkehren Zukunftsperspektiven ermöglichen. Noch im Februar dieses Jahres hat der Deutsch-Französische Ministerrat die Deutsch-Französische Agenda 2020 beschlossen und darin betont, Bemühungen zur Schaffung eines effizienten, nachhaltigen und hochproduktiven Verkehrssystems zu verstärken. Einen besonderen Augenmerk legt die Deutsch-Französische Agenda 2020 dabei auf die Fortsetzung und Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland im Schienenbereich. Die geplante Pauschalsteuer für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr würde diesem Ziel zuwiderlaufen.“
Eine Kopie des Schreibens erhielten Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, Außenminister Dr. Guido Westerwelle, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube sowie die Vertreter der Großregion SaarLorLux.