Immissionsschutz
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Kleinfeuerungsanlagenverordnung trat am 22. März 2010 in Kraft
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV, auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung) beschäftigt sich u. a. mit Heizungen von Haushalten und Kleinverbrauchern. Sie regelt unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe emittiert werden dürfen. Geregelt ist daher, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss. Die Verordnung enthält außerdem eine Brennstoffliste in der die Stoffe aufgeführt sind, die in den Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen z.B. Öl, Gas, Holz, etc..
Ziel der 1. BImSchV ist es,
• die in unmittelbarer Nähe der Feuerungsanlage anfallenden Immissionen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu vermindern und • eine effizientere Energieverwendung zu fördern. Um diese Ziele effektiver erreichen zu können, wurde die 1. BImSchV überarbeitet. Konkrete Gründe für die Überarbeitung der 1. BImSchV sind: |
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