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Verbände können für Tiere vor Gericht ziehen
Der Schutz der Tiere ist in unserem Grundgesetz verankert. Auch in der saarländischen Verfassung, Artikel 59a Absatz 3, ist festgeschrieben, dass Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen sind. Der Landesgesetzgeber hat allerdings nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Denn Tierschutzrecht ist überwiegend Bundesrecht.
Das saarländische Umweltministerium ist dabei, den Rahmen den das Tierschutzgesetz des Bundes gesetzt hat, durch einen wirkungsvollen Vollzug auszufüllen. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ein Verbandsbeschwerde- und -klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände erarbeitet. Das Kabinett stimmte heute in Saarbrücken der Einleitung der externen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu, der die Möglichkeiten der Tierschutzverbände, behördliche Entscheidungen noch einmal überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu stoppen, verbessern will. Stellt ein Gericht fest, dass die beklagte Maßnahme gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt, haben die zuständigen Behörden diese Rechtsauffassung auch bei allen zukünftigen Entscheidungen zu beachten. „Tiere dürfen nicht nur als Nutzobjekte behandelt werden, sie müssen auch artgerecht leben dürfen“, betont Umweltministerin Simone Peter bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Durch ein Verbandsbeschwerde- und -klagerecht können Tierschutzinteressen besser berücksichtigt werden. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Tiernutzer und den Interessen der Tiere“, so Peter. Bisher gibt es nur in Bremen ein vergleichbares Gesetz. Dem Saarland kommt somit als erstem Flächenland eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz zu. Die Stärkung des Tierschutzes im Saarland beschränkt sich allerdings nicht auf die Einführung eines Verbandsklagerechts. Ministerin Peter: „Wir werden das Ehrenamt im Tierschutz stärken und einen Landestierschutzbeauftragten berufen. In der Landesverwaltung wird der Tierschutz organisatorisch gestärkt. Zudem arbeiten wir an einer Verbesserung der artgerechten Tierhaltung in der Landwirtschaft. Auch bei der Überarbeitung des Jagdgesetzes wird der Tierschutzgedanke eine wichtige Rolle spielen. Die Schonzeit für Füchse wurde ja bereits formell eingeführt.“
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