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Wissenschaft
 

Ausländische Titel und Studien

  • Ausländische Grade und Titel dürfen im Saarland genehmigungsfrei geführt werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes kann Auskünfte zur Rechtslage bei Fragen der Führung ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen erteilen.
  • Das Ministerium ist nicht zuständig für Anerkennungen oder Bewertungen von Auslandsstudien. Über die Anerkennung einzelner Studienleistungen zum Zweck eines weiteren Studiums entscheidet die jeweilige Hochschule.
  • Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gelten Sonderregelungen.
Absolventenfeier an der Universität Bonn. Für ausländische Doktorhüte gibt es klare Regelungen. Foto: Thomas Kölsch bei www.pixelio.de

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Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft.