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Städtebauförderung bringt Aufträge für 110 Millionen Euro
Rund 18,6 Millionen Euro wird das Saarland in diesem Jahr in die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren. Diese Fördersumme teilen sich der Bund (5,529 Mio. Euro), das Land (5,768 Mio. Euro), die Kommunen (5,529 Mio. Euro) und die EU (1,8 Mio. Euro).
Wie Umweltministerin Simone Peter in Saarbrücken mitteilt, wird die Förderung zusätzliche Investitionen in einer Gesamthöhe von ca. 110 Mio. Euro auslösen und damit viele Arbeitsplätze sichern. Jeder Fördereuro in der Stadterneuerung mobilisiert nach Untersuchungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) bis zu 6 Euro an privaten und öffentlichen Folgeinvestitionen. Die Städ-tebauförderung ist das mit Abstand wirksamste und beschäftigungsintensivste Konjunkturprogramm; es gibt keinen zweiten Investitionsbereich, bei dem durch den Einsatz staatlicher Mittel eine so hohe Anstoßwirkung für das örtliche und regionale Bau- und Ausbaugewerbe erzielt werden kann. Die Städtebauförderung refinanziert sich damit durch die zusätzlich ausgelösten Steuereinnahmen weitgehend selbst. Die Finanzhilfen des Bundes und die Landesmittel zur Städtebauförderung helfen den Kommunen, die großen Herausforderungen in der Stadtentwicklung zukunftsfähig zu meistern. Die saarländischen Städte und Gemeinden müssen die Folgen des wirtschaftlichen, demografischen und sozialen Wandels bewältigen, gleichzeitig fordere der Klimawandel entschlossenes Handeln in den Kommunen. Die Städtebaufördermittel sind eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Kommunen. Die Städtebauförderung unterstützt mit den folgenden Programmen die Kommunen bei ihren stadtentwicklungspolitischen Aufgaben. Im Vordergrund der Bemühungen stehen der Erhalt und die Qualitätssicherung öffentlicher und privater Infrastruktur sowie öffentlicher Räume. Diese sind nur durch Konzentration auf räumliche Schwerpunkte erreichbar und bezahlbar. In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der „zentralen Versorgungsbereiche“ zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand aber auch zunehmend bei Wohngebäuden. Als zentrale Versorgungsbereiche werden Innenstadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen bezeichnet. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. Die Erhaltung der historischen Stadt- und Ortskerne bedarf unseres besonderen Augenmerks. Mit dem Programmteil „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden Vorhaben gefördert, die historische Stadtquartiere mit denkmalwerter Bausubstanz und andere Stadtquartiere mit besonderer baukultureller Bedeutung auf breiter Grundlage sichern und erhalten. Stadtteile, in denen sich soziale und ökonomische Probleme mit städtebaulichen Missständen überlagern, sollen durch den ressortübergreifenden Ansatz der „Sozialen Stadt“ – Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf gestärkt werden. Ein weiteres Standbein der Stadterneuerung ist der Programmteil „Stadtumbau West“. Die Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft werden zunehmend das flächenhafte Wachstum unserer Städte bremsen. Wesentlich wichtiger für die künftige Entwicklung wird daher das qualitative Wachstum sein. Diese Aufgabe erfordert neue Strategien in der Stadtentwicklung. Das Programm „Stadtumbau West“ soll die Gemeinden in die Lage versetzen, Leerstandsprobleme bei öffentlicher und privater Infrastruktur, Wohnungsüberhänge im Gefolge des demografischen Wandels sowie Industrie- und Gewerbebrachen zu beseitigen. Die Zentren von kleinen Städten und Gemeinden sind insbesondere im ländlichen Raum wichtige Ankerpunkte für die Sicherung der Daseinsvorsorge.Einwohnerverluste und Veränderungen in der Altersstruktur treffen diese kleinen Städte und Gemeinden jedoch oft besonders stark, so dass die Tragfähigkeit der Infrastruktureinrichtungen in bisheriger Form nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Einrichtungen müssen daher an die künftigen Erfordernisse angepasst oder gänzlich umgenutzt werden. Das neue Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ soll den Kommunen mit einem ersten Programmvolumen von 1,110 Mio. Euro bei dieser Aufgabe helfen. Die bisherige Erfahrung in der Stadtentwicklungspolitik zeigt, dass die komplexen Probleme in den Städten nur mit ressortübergreifenden und integrierten Handlungsansätzen angegangen werden können. |
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