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Geschäftsverteilung
Eine konsolidierte Fassung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans mit Stand 16. Mai 2012 finden Sie hier.
Die konsolidierte Fassung dient der erleichterten Unterrichtung über den aktuellen Stand der Geschäftsverteilung. Rechtsverbindlich sind jedoch allein der Beschluss über die Jahresgeschäftsverteilung und etwaige hierzu ergangene Änderungsbeschlüsse. Diese sind auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts einsehbar. In frühere Geschäftsverteilungspläne sowie die Beschlüsse über die Geschäftsverteilung oder die Änderung der Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes können Sie auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Einsicht nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau JSin Katrin Schedler Tel. 0 68 1 / 501 – 5210 oder per e-Mail: |

