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Landesbetrieb für Straßenbau
 

Umweltministerium stellt Gutachtenentwurf zur Sicherheit im „Pellinger Tunnel“ vor

11.06.2010 - Gegenverkehr in den Tunnelröhren nicht mehr ausgeschlossen
„Die gemeinsamen Anstrengungen der Landesregierung, des Landesbetriebs für Straßenbau und der ‚Bürgerinitiative Pellinger Tunnel – Sicherheit an der L170’ haben sich ausgezahlt. Nach der sicherheitstechnischen Aufrüstung des Pellinger Tunnels im vergangenen Jahr ist künftig bei längeren Baumaßnahmen gegenläufiger Verkehr in den Röhren des Tunnels in greifbare Nähe gerückt“, stellt Dieter Grünewald, Staatssekretär im Umweltministerium, anlässlich der Präsentation erster Ergebnisse des Sicherheitsgutachtens zur Verkehrsführung bei Teilsperrung des Pellinger Tunnels fest.

Das Gutachten hatte die saarländische Landesregierung im Herbst 2009 zugesagt, nachdem es während der sechsmonatigen Nachrüstung des Tunnels erhebliche Proteste der Anlieger der Umgehungsstrecke gegeben hatte. Sie hatten insbesondere die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke in Frage gestellt, die hohe Verkehrsbelastung während der Tunnelsperrung kritisiert und die Sicherheit der Fußgänger in den Ortslagen in Frage gestellt.

Das Gutachten des Heidelberger Büros Bung – Beratende Ingenieure- vergleicht nun in verschiedenen Planvarianten Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Umleitungsstrecke einerseits und Möglichkeiten sowie Risiken des gegenläufigen Verkehrs im Tunnel andererseits.

Sie Sachverständigen bevorzugen den gegenläufigen Verkehr in einer Tunnelröhre. Vor einer Umsetzung müssen allerdings Risiko mindernde Maßnahmen ergriffen werden.

Dazu gehören die Gewährleistung einer Dauerlüftung mit Windgeschwindigkeit von ein bis zwei Metern pro Sekunde, die Einrichtung zusätzlicher Belüftungsmessstellen zur ständigen Kontrolle der Luftströmung, die Optimierung der Beleuchtung an den Tunneleingängen und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 oder 60 km/h im Tunnel.

Der Landesbetrieb für Straßenbau beziffert die Kosten der Nachrüstung nach erster Schätzung auf rund 100.000 Euro. Für den Fall einer dreimonatigen Gegenverkehrslösung in einer Tunnelröhre entstehen durch die Baustelleneinrichtung, die Vorhaltung von Schutzeinrichtungen sowie die geforderte kontinuierliche Belüftung Kosten in Höhe von 160.000 bis 210.000 Euro. Dem stünden bei dreimonatiger Umleitung des Verkehrs über die anliegenden Orte Einrichtungskosten in Höhe von rund 90.000 Euro entgegen.

Alle im Zusammenhang mit Baumaßnahmen am Pellinger Tunnel anfallenden Kosten sind vom Bund zu tragen. Vor diesem Hintergrund hat das Land dem Bund das Gutachten in der Endfassung vorzulegen und damit die Genehmigung für die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Kostenzusage einzuholen.

„Wir schließen uns trotz höherer Kosten und mit Rücksicht auf die Anlieger der Umleitungsstrecke dem Votum der Gutachter an“, resümiert Grünewald. „Wir sind zuversichtlich, dass der Bund den gegenläufigen Verkehr im Tunnel genehmigen wird und stellen daher die noch ausstehende weitergehende Verkehrsuntersuchung der Umleitungsstrecke zurück.“