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Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
 

Ab dem 1. Juli 2010 gilt das saarländische Nichtraucherschutzgesetz

Am 1. Juli 2010 tritt im Saarland das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft.
Am 1. Juli 2010 tritt im Saarland das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft.
Das am 10. Februar 2010 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz für das Saarland sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Der Verfassungsgerichtshof für das Saarland hat in seinem Beschluss vom 21. Juni 2010 (Az: Lv 3/10, 4/10, 6/10 e. A.) den Fortbestand der bisherigen Ausnahmeregelungen für inhabergeführte Gaststätten und sogenannte "Einraum-Kneipen" mit eine Gastraumfläche von unter 75 Quadratmetern sowie für bestehende Rauchernebenräume angeordnet. Unabhängig davon treten folgende Regelungen des verabschiedeten Gesetzes zum 1. Juli 2010 in Kraft:

1. In Casinos und Spielhallen gilt ein Rauchverbot soweit in den Räumlichkeiten eine Gaststätte betrieben wird.
2. Die Bußgelder für Verstöße gegen das Rauchverbot wurden erhöht; insbesondere für mehrfache Verstöße.
3. Bei Verstößen gegen das gesetzliche Rauchverbot wird ab einer dreimaligen Begehung von Ordnungswidrigkeiten in der Regel vermutet, dass die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte die für den Gewerbebetrieb gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 des Gaststättengesetzes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
 
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Nichtraucherschutz (Urteil vom 30.07.2008, Az: 1 BvR 3262/07 u.A.) ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie als geeingetes Mittel zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung anerkannt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat ebenso entschieden (Entscheidung vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08). Der saarländische Landtag hat sich mit der Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes am 10. Februar 2010 dafür entschieden, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen. Dagegen hatten mehrere Gastronomen vor dem Verfassungsgerichtshof für das Saarland geklagt.