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Ab dem 1. Juli 2010 gilt das saarländische Nichtraucherschutzgesetz
Am 1. Juli 2010 tritt im Saarland das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft.
Das am 10. Februar 2010 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz für das Saarland sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Der Verfassungsgerichtshof für das Saarland hat in seinem Beschluss vom 21. Juni 2010 (Az: Lv 3/10, 4/10, 6/10 e. A.) den Fortbestand der bisherigen Ausnahmeregelungen für inhabergeführte Gaststätten und sogenannte "Einraum-Kneipen" mit eine Gastraumfläche von unter 75 Quadratmetern sowie für bestehende Rauchernebenräume angeordnet. Unabhängig davon treten folgende Regelungen des verabschiedeten Gesetzes zum 1. Juli 2010 in Kraft:
1. In Casinos und Spielhallen gilt ein Rauchverbot soweit in den Räumlichkeiten eine Gaststätte betrieben wird. |

