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Kramp-Karrenbauer: Ambulante Hilfen als wichtiges Instrument zur Teilhabe an der GemeinschaftSozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (Mitte), der Geschäftsführer des DPWV Landesverbandes, Wolfgang Krause (Mitte), die Prokuristin der GPS, Bernadette Hiery-Spaniol und der Abteilungsleiter Soziales des Ministeriums, Bernd Seiwert (links)
Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, hat die Fachtagung anlässlich drei Jahre ambulanter Hilfen zum Wohnen für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung eröffnet. Ziel der Fachtagung war es, den Weg der Ambulantisierung konsequent fortzuführen, Optimierungsvorschläge mit den Trägern und Fachdiensten sowie die Weiterentwicklung der Hilfen zu diskutieren. „Ambulante Hilfen zum Wohnen für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung sind nicht mehr wegzudenken“, sagt Sozialministerin Kramp-Karrenbauer, „sie stellen für Menschen mit Behinderung ein wichtiges Instrument dar, an der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Optimales Fallmanagement und die Umsetzung bedarfsgerechter personenzentrierter Leistungen sind die Gewähr für das Gelingen der ambulanten Hilfen zum Wohnen.“ Stationäre Hilfen sollen demnach nur gewährt werden, solange die notwendige Unterstützung im Einzelfall nicht auch in ambulanter Form sichergestellt werden kann. Deshalb sagt Kramp-Karrenbauer weiter: „Wir haben im vierten Landesbehindertenplan festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2012 der Anteil der ambulanten Hilfen zum Wohnen an allen Hilfen zum Wohnen bedarfsgerecht und kontinuierlich auf über 25 Prozent gesteigert werden soll.“ Dies hat die saarländische Landesregierung auch im Koalitionsvertrag bekräftigt. Kramp-Karrenbauer: „Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Wahlmöglichkeiten haben wie Menschen, die in der Gemeinschaft leben. Deshalb ist es unsere Pflicht, ihnen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern. Sie sollen nicht verpflichtet sein, in einer besonderen Wohnform leben zu müssen, sondern sie sollen frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben.“ Seit der Einführung der ambulanten Hilfen zum Wohnen für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung im Jahr 2007 sind die Betreuungsfälle von 184 über 235 (2008) auf 274 (2009) angestiegen. Im Jahr 2008 (Daten zu 2009 liegen noch nicht vor) wurden 1405 Menschen (85,7 Prozent) stationär betreut, 235 (14,3 Prozent) ambulant. |


