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Hauptlärmquellen der 1. Stufe
§ 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. In der ersten Stufe war die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen durchzuführen:
Ballungsräume > 250.000 Einwohnern Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeugen jährlich Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen jährlich Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich Für das Saarland bedeutete dies, dass in der ersten Stufe weder ein Ballungsraum noch ein Großflughafen zu kartieren waren: Von der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung betroffene Hauptlärmquellen im Saarland Den überwiegenden Teil der zu kartierenden Lärmquellen bildeten die Hauptverkehrsstraßen. Die in der ersten Stufe kartierten Straßenabschnitte sind unter „Betroffene Straßen im Saarland" zu finden. Straßen mit einer Verkehrsstärke von jährlich mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Saarland Darüber hinaus waren 25 km Haupteisenbahnstrecken zu kartieren. |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Technischer Umweltschutz
Referat E/3
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