Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Immissionsschutz
 

Hauptlärmquellen der 1. Stufe

§ 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. In der ersten Stufe war die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen durchzuführen:
Ballungsräume > 250.000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeugen jährlich
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen jährlich
Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich

Für das Saarland bedeutete dies, dass in der ersten Stufe weder ein Ballungsraum noch ein Großflughafen zu kartieren waren:

Von der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung betroffene Hauptlärmquellen im Saarland
Hauptverkehrsstraßen: 250 Km
Haupteisenbahnstrecken: 25 Km
Ballungsräume: keine
Großflughäfen: keine

Den überwiegenden Teil der zu kartierenden Lärmquellen bildeten die Hauptverkehrsstraßen. Die in der ersten Stufe kartierten Straßenabschnitte sind unter „Betroffene Straßen im Saarland" zu finden.

Straßen mit einer Verkehrsstärke von jährlich mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Saarland
Bundesautobahnen: 184 km
Bundesstraßen: 41 km
Landesstraßen: 25 km
Gesamt: 250 km

Darüber hinaus waren 25 km Haupteisenbahnstrecken zu kartieren.

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Technischer Umweltschutz Referat E/3
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-3528 oder 3514
Telefax
(0681) 501-4488